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06.12.2018 | Originalien
Standardisierte Handlungsanweisungen für (invasive) heilkundliche Maßnahmen durch Notfallsanitäter
Aktueller Stand der Umsetzung
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin
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Einleitung
Das „Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters“ ermöglicht es den Ländern, in ihren Rettungsdienstbereichen den Notfallsanitätern erweiterte Handlungskompetenzen zu übertragen. Dies geschieht auf der Basis standardisierter Handlungsanweisungen (sHA), welche die Art, den Umfang und die Durchführung anzuwendender heilkundlicher Maßnahmen vorgeben. Die Formulierung dieser sHA und die Festlegung des damit verbundenen Ausbildungsaufwands stellen die verantwortlichen Ärzte vor medizinische, juristische und organisatorische Herausforderungen. Das Ziel dieser Studie war die Statuserfassung bezüglich des Umfangs vorhandener sHA und der dazugehörigen Ausbildungsmodalitäten im deutschen Rettungsdienst.
Methoden
Mit einer bundesweiten Onlineumfrage wurden die ÄLRD (Ärztliche Leiter Rettungsdienst) bezüglich der in ihrem Rettungsdienstbereich vorhandenen sHA und dem dazugehörigen Ausbildungsaufwand befragt.
Ergebnisse
Von den kontaktierten 192 ÄLRD wurden 189 erreicht. 73 ÄLRD (39 %) nahmen an der Umfrage teil. In über 75 % der Rettungsdienstbereiche gibt es sHA zur Anlage von i.v.- bzw. i.o.-Zugängen sowie zu den zeitkritischen Krankheitsbildern wie akutes Koronarsyndrom, kardiopulmonale Reanimation, Schlaganfall und Polytrauma. In vielen Rettungsdienstbereichen bestehen zudem in großem Umfang weitere sHA. Die Schulungen zu den sHA werden zumeist alle 12 Monate durchgeführt. Über 67 % der Rettungsdienstbereiche nutzen hierbei Simulationstrainings und ca. 30 % Klinikhospitationen.
Diskussion
Die Verantwortlichen im deutschen Rettungsdienst stehen der Option zur Kompetenzerweiterung der Notfallsanitäter offen gegenüber. Die damit verbundene Ausbildung wird uneinheitlich realisiert, jedoch weitgehend ein Schulungsintervall von 12 Monaten als geeignet angesehen.