Hintergrund
Einsätze in der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) werden bislang heterogen dokumentiert. In Forschungsprojekten und im Konsensusprozess zur Qualitätssicherung in der PSNV wurde die Notwendigkeit der Dokumentation von PSNV-Einsätzen betont. PSNV-Einsatzprotokolle sollten ein Bild von Einsätzen in der PSNV liefern, für Evaluation und wissenschaftliche Analysen nutzbar sein sowie Einsatzkräfte und Betroffene (sozial-)rechtlich absichern. Die Studie identifiziert Gegenstandsbereiche, beschreibt Modelle einer organisations- und bundesweiten Vergleichbarkeit, diskutiert Schnittmengen und Unterschiede bei der Protokollierung von PSNV-B- und -E-Einsätzen.
Methode
Wissenschaftliche Publikationen, Dokumente des Konsensusprozesses PSNV und 4 Einsatzprotokolle, die von PSNV-Anbietern nach Aufruf bereitgestellt wurden, werden analysiert.
Ergebnisse
In den Veröffentlichungen und Dokumenten werden 6 Anforderungen an PSNV-Einsatzprotokolle erkennbar: Dokumentation des Einsatzes, rechtliches Absichern betreuter Personen und PSNV-Kräfte, Nutzung für Evaluation und wissenschaftliche Analysen, Wahrung des Datenschutzes und bundeseinheitliche Dokumentation. Informationen aus PSNV-Einsätzen sollten in 6 Gegenstandsbereichen dokumentiert werden: einsatztechnische Grunddaten, Einsatzindikation, Angaben zu betreuten Personen, Maßnahmen und Verlauf, Weitervermittlung an andere Versorgungseinrichtungen und die Sicht der PSNV-Kraft. Die PSNV-Einsatzdokumentation aus PSNV-B- (direkt Betroffene wie Notfallopfer, Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, Zeugen) und PSNV-E-Einsätzen (Einsatzkräfte) könnten organisationsübergreifend und bundesweit einheitlich erfolgen. Arbeits-, versorgungs- und datenschutzrechtliche Fragen müssten geklärt werden.
Diskussion
Die Ergebnisse konkretisieren Empfehlungen aus dem PSNV-Konsensusprozess. Unter Einbeziehung von PSNV-Akteuren, Fachgesellschaften und (Hilfs‑)Organisationen müsste ein abgestimmtes Musterprotokoll entwickelt, in Modellregionen erprobt und dies wissenschaftlich begleitet werden. Auf Erfahrungen aus dem Einwicklungsprozess bundeseinheitlicher Notarzt- und Rettungsdiensteinsatzprotokolle sollte zurückgegriffen werden.