Zusammenfassung
Bei der Gestaltung des deutschen Gesundheitssystems ist den Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen) durch das Sozialstaatsprinzip die Rolle von hoheitlichen Institutionen zugewiesen worden. Auf der Bundes- bzw. Länderebene werden z. B. durch Gesetze und Verordnungen die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen vorgegeben. Eine bedarfsgerechte Versorgung liegt dann vor, wenn sich das Angebot an Gesundheitsleistungen an dem realen Bedarf, der Nachfrage, orientiert. Es handelt sich somit um eine nachfrageorientierte Angebotssteuerung. Ein Problem des Gesundheitssystems ist darin zu sehen, dass die Nachfrageseite einerseits durch die Bedürfnisse der Versicherten nach einer optimalen Gesundheitsversorgung und andererseits durch die von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängigen Finanzkraft der Krankenkassen bestimmt wird.