Zusammenfassung
Jede Krebspatientin hat gemäß Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf eine sozialrechtliche Beratung. Diese umfasst nicht nur die Fragen der möglichen Anschlussheilbehandlung, sondern auch Beratungen zu gesetzlich geregelten Ansprüchen für Haushaltshilfen, Wiedereingliederungsmaßnahmen, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Behindertenausweis etc. Diese sozialrechtliche Beratung wird in der Regel im Rahmen des stationären Aufenthaltes durch den jeweiligen Sozialdienst der Klinik durchgeführt. Allerdings können diese Beratungen auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen, z. B. bei Chemotherapien, die vor der Operation durchgeführt werden, oder bei der Strahlentherapie.