01.02.2018 | PflegeAlltag
Sozialamt kann bei Pflegekosten auf Geschenke zugreifen
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 2/2018
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Auch kleinere monatliche Überweisungen können sich zu einer Schenkung summieren, auf die im Fall der Pflegebedürftigkeit das Sozialamt zurückgreifen kann. Das hat das LSG Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil klargestellt (Az.: L 7 SO 1320/17). Es wies damit eine 84-jährige Frau aus Südbaden ab. Ihren beiden Töchtern hatte sie seit 1997 jeweils die Beiträge für eine Lebensversicherung bezahlt. Als sie 2012 in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung kam, reichten Rente und Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten zu decken. Für die fehlenden 160 Euro monatlich beantragte sie daher beim Sozialamt Hilfe zur Pflege. Doch dieses forderte eine Rückzahlung der Versicherungsbeiträge der vergangenen zehn Jahre oder eine Freigabe der Lebensversicherungen zu ihrer Verwertung. Zu Recht, so das LSG Stuttgart. Die monatlichen Versicherungsbeiträge seien als Schenkungen zu sehen, von der Mutter zurückzufordern und für ihre Pflege einzusetzen. …Anzeige