01.06.2016 | PflegeAlltag
Wenn häusliche Krankenpflege nicht genehmigt wird
So kann sich Ihr Patient wehren
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 6/2016
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Wenn die Krankenkasse die ärztlich verordnete Maßnahme der häuslichen Krankenpflege nicht genehmigt, lohnt sich eine Überprüfung. Nicht selten sind diese Entscheidungen der Krankenkasse zu beanstanden. Den Patienten dabei zu unterstützen, ist sinnvoll. Häufig wird es notwendig sein, auch den behandelnden Arzt einzubinden und ihn die verordnete Maßnahme mit einer kurzen ärztlichen Stellungnahme zur Vorlage bei der Krankenkasse begründen zu lassen.
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