01.12.2013 | PflegeKolleg_Qualität sichern
SGB XI: Das kommt 2014 auf die stationären Einrichtungen zu
Pflege-Transparenzvereinbarung
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 12/2013
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Seit Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) sind alle zugelassenen ambulanten Pflegedienste und stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, festgelegte Qualitätsanforderungen einzuhalten und ein internes Qualitätsmanagement zu betreiben. Dem MDK wurde die gesetzliche Aufgabe zugewiesen, Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen durchzuführen. Grundlage dafür waren zu Beginn die Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität in der Pflege nach § 80 SGB XI. Seitdem hat sich jedoch vieles verändert.
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