01.08.2003 | Konzepte & Qualitätsmanagement
Senfgas, Stickstofflost, Lewisit und Phosgenoxim
Hautschädigende Militärkampfstoffe und deren Bedeutung für die Rettungsdienste, Feuerwehren, Polizei und das Militär
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 5/2003
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Hautkampfstoffe sind, wie andere chemische Kampfstoffe, seit der Genfer Konvention von 1925 und der Konferenz von Paris zum Verbot von Chemiewaffen im Jahre 1989 verboten. Trotz solcher Verbote wurden weiterhin chemische Kampfstoffe produziert und auch eingesetzt. Ein Einsatz von Hautkampfstoffen durch Terroristen gegen die Zivilbevölkerung wäre eine bedeutende Herausforderung für das Gesundheitspersonal im Rettungsdienst und im Krankenhaus. Planungsstäbe von Rettungsdiensten und der Polizei müssen ein solches Szenario in ihren Vorbereitungen zur Gefahrenabwehr zugunsten der Zivilbevölkerung mit einbeziehen. Hautkampfstoffe wie Senfgas schädigen hauptsächlich die Haut, die Augen und die Atemwege durch chemische Verbrennungen. Sofortige Entfernung aus der Gefahrenzone und rasche Dekontamination sind die wichtigsten Maßnahmen bei der Soforthilfe von Senfgasopfern. Hautkampfstoffe haben eine niedrige Mortalität und eine hohe Morbidität mit langen Krankenhausaufenthalten. Die Behandlung von Kampfstoffopfern in Krankenhäusern besteht v. a. aus unterstützender Therapie. Die Krankheitsverläufe sind langwierig, und viele ehemalige Opfer haben jahrelange Folgeschäden. Es gibt keine Antidote gegen Hautkampfstoffe, außer gegen Lewisit, wogegen Britisch Anti-Lewisit (BAL) zur Verfügung steht.
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