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27.07.2022 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Kehrtwende

DKG: Einrichtungsbezogene Impfpflicht "nicht mehr sinnvoll"

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Die Zustimmung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bröckelt. Nach verschiedenen Politikern hat sich auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für ein vorzeitiges Ende der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen ausgesprochen.

Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland plädierte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Henriette Neumeyer, für die Aufhebung der Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal. Sie weiterzuführen, sei „nach jetzigen Erkenntnissen weder sinnvoll noch vermittelbar".

Bislang galten die Krankenhausträger als klare Verfechter einer Impfpflicht für Mitarbeitende im Gesundheitswesen. Man sei in der Delta-Welle von einer hohen Schutzwirkung für die vulnerablen Gruppen im Krankenhaus sowie einer weitgehend sterilen Immunität ausgegangen, so Neumeyer und weiter: „Mit der Omikron-Variante ist diese Erwartung hinfällig geworden.“ Die Impfung diene jetzt in erster Linie dem Selbstschutz.

Zudem wies Neumeyer darauf hin, dass die DKG die einrichtungsbezogene Impfpflicht stets in Verbindung mit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unterstützt hat. Dies sei jedoch nicht geschehen und daher auch die Teilimpfpflicht auszusetzen.

Ab Oktober strengere Regeln für Immunitätsnachweis

Zuvor hatten bereits verschiedene Oppositionspolitiker und Landesgesundheitsminister ein Aussetzen der Teilimpfpflicht verlangt. So forderte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek Anfang des Monats ein Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 30. September 2022.

Sein Argument: Ab dem 1. Oktober ändert sich die Definition, wer als vollständig geimpft gilt. Während derzeit nur zwei Nachweise notwendig sind, werden dann nur noch Nachweise über drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung als vollständiger Impfschutz akzeptiert. Das hat laut Holetschek „weitreichende Auswirkungen“ auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht und zieht erneut bürokratische Prozesse in den Einrichtungen und Gesundheitsämtern nach sich.

Ein vorzeitiges Ende der Impfpflicht würde nicht nur zusätzliche Bürokratie, sondern auch Risiken für die Versorgungsicherheit von Bewohner*innen und Patient*innen vermeiden.

Die Impfpflicht für das Pflege-und Gesundheitspersonal bzw. die Pflicht zum Erbringen eines Immunitätsnachweises ist zeitlich begrenzt. Gemäß Infektionsschutzgesetz endet sie am 1. Januar 2023. (ne)

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