In Ambulanz, Operationsdienst und Endoskopie kommt es immer wieder zu Verschiebungen der Tätigkeitsmerkmale, indem Pflegekräfte Röntgenkontrollaufnahmen, Durchleuchtungen und spezielle Assistenz durchführen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um keine pflegerische Tätigkeit, da hierfür die spezielle Berufsgruppe der radiologisch technischen Assistenz zuständig ist. Sollte es dennoch wegen spezifischer pflegerischer Assistenz z. B. in der Endoskopie zum Einsatz kommen, so ist im Sinne der Röntgenverordnung vom 30.04.2003 zu beachten, dass es zunächst um den Arbeitsschutz, vergleichbar mit den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, geht.