01.12.2017 | PflegeAlltag
RICHTIGES VERHALTEN IM SCHADENSFALL
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 12/2017
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Zunächst sollten Sie nach einem (nicht nur strafrechtlich relevanten) Vorfall einen Bericht für den eigenen Gebrauch schreiben. Erledigen Sie das möglichst schnell, weil Ihre Erinnerungen dann noch frisch und weitgehend vollständig sind. Dieses Protokoll hilft Ihrem Gedächtnis später auf die Sprünge. Außerdem können Sie es als Grundlage für einen offiziellen Schadensbericht verwenden. Denken Sie bei letzterem daran, den relevanten Vorgang möglichst neutral zu schildern. Auf keinen Fall sollten Sie ein Schuldeingeständnis abgeben. …Anzeige