Die unterschiedlichen Berufsgruppen in medizinischen Einrichtungen kommen mit biologischem Material wie Blut, Sekreten, Urin u. a. in Berührung. Um die Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten zu verringern oder zu vermeiden, sind Empfehlungen, Gesetze und verbindliche Regeln einzuhalten. In diesen Vorgaben sind in erster Linie Berufe erwähnt, die direkt mit dem Patienten und/oder dessen biologischem Material in Kontakt kommen. Hierzu gehören Ärzte und Pflegepersonal. Nicht minder intensiv hat auch der Reinigungsdienst Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen. Der Reinigungsdienst wurde hier bisher kaum erwähnt und wenn, dann als »Personal für Instandhaltungsarbeiten« oder anonym mit »Fremdfirmen« bezeichnet. Es fehlte eine klare Benennung und Zuordnung der Reinigungsdienste. In den neuen TRBA 250 ist ein Anfang gemacht. Der Hygieneplan einer jeden medizinischen Einrichtung ist eine Dienstanweisung, d. h. für alle Berufsgruppen, auch für den Reinigungsdienst bindend.