Sandra Sinnen, Koodinatorin für praktische Ausbildung im Hebammenstudium bei Vivantes Berlin: Praxiseinrichtungen sollten sich besser miteinander vernetzen!
Im Hebammengesetz ist die Praxisanleitung mit einem vergleichsweis hohen Anteil von 25 % festgelegt. Für die Qualität der Ausbildung ist dies ein absoluter Gewinn. Die Studentin „läuft nicht mehr einfach so mit“, sondern wird zu verabredeten Themen durch eine Praxisanleiterin (PA), die sich ganz auf die Studentin konzentrieren kann, gezielt angeleitet.
Allerdings ist die personelle und inhaltliche Umsetzung eine Herausforderung für jede verantwortliche Praxiseinrichtung (vPE). Es gibt keine gemeingültigen Regelungen oder Vorgaben, keine flächendeckend gleiche Vergütung noch eine Festlegung in einem Tarifvertrag.
Und so sind die Hebammen wieder einmal gefordert zu kämpfen: Wir berechnen den Bedarf an Praxisanleiter*innen, wir verhandeln die erforderlichen Hebammenstellen und die Vergütung. Wir erklären, was Praxisanleitung bedeutet und erfordert. Und das, obwohl wir uns als PA erstmal selbst in dieser Rolle definieren, die Freistellung zur 1-1-Betreuung erkämpfen und nicht zuletzt die Inhalte erarbeiten müssen. Jede vPE arbeitet für sich alleine. Eine bundesweite Vernetzung zum Austausch von erarbeiteten Anleitungssequenzen, Vertrags- und Vergütungsverhandlungen etc. in Form einer digitalen Plattform wäre sicherlich gewinnbringend.
Nachzulesen in der HW 3/2024.