01.06.2017 | Recht | PflegeAlltag
Kündigungsschutz und Wartezeit
Mythen um die Probezeit
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 6/2017
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Um die Probezeit ranken sich viele Missverständnisse. Eines lautet: Innerhalb der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz, nach der Probezeit immer. Ein weiterer Mythos: Die Dauer beträgt grundsätzlich sechs Monate. Rechtsanwalt Thorsten Siefarth räumt mit Irrtümern auf.
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