01.01.2024 | Recht | Pflege Kolleg
Man darf auch mal „nein“ sagen
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 1/2024
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
Anweisungen nicht durchführen Jede berufliche Tätigkeit bringt Aufgaben mit sich, die man auch mal hinterfragt. Muss man alles erledigen, was einem aufgetragen wird oder darf man auch mal „nein“ sagen? Arbeitnehmende sind zwar grundsätzlich weisungsgebunden, dennoch sind sie keine „Sklaven“ der Arbeitgeberseite. Wie weit geht die Pflicht zur Diensterbringung? …Anzeige