01.11.2022 | Recht | Pflege Alltag
Den Tod zulassen
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 11/2022
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Immer eine Gratwanderung Nicht reanimieren, nicht intubieren, den Tod zulassen. Eine solche Order wird auf Basis des (mutmaßlichen) Willens des Betroffenen oder seiner Patientenverfügung erlassen. Der vermutete bzw. niedergelegte Wille ist von allen Beteiligten zu respektieren und umzusetzen. Dennoch bereitet gerade diese Umsetzung in der Praxis große Schwierigkeiten. …Anzeige