Prävention in der stationären Pflege wirkt. Das zeigt ein Forschungsprojekt der Hochschule Fulda. Demnach fördert körperliche und geistige Aktivität nicht nur die Selbstständigkeit von Pflegeheimbewohnern. Sie wirkt sich auch positiv auf deren kognitive Fähigkeiten aus.
„Bisherige Übersichtsarbeiten gaben keine hinreichend genauen Antworten auf die Frage, ob Prävention auch noch in der stationären Pflege wirksam ist“, erläutert Professor Beate Blättner vom Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda ihren Ansatz. Auch viele Heimleitungen sehen den Sinn solcher Maßnahmen skeptisch. Daher habe man systematisch international nach geeigneten Studien gesucht, diese bewertet und die Ergebnisse in Übersichtsarbeiten zusammengefasst.
Ergebnis: Maßnahmen zur Förderung von Bewegung, die über das alltägliche Maß hinausgehen, begünstigen die Durchführbarkeit von Aktivitäten des täglichen Lebens. Auch die kognitive Leistungsfähigkeit kann durch kognitive wie körperliche Aktivitäten unterstützt werden.
Individuell angepasste Angebote haben größten Effekt
Wie die Pflegeforscher aus Fulda herausfanden, erzielen Angebote zur Bewegungsförderung dann den bestmöglichen Effekt, wenn sie dem individuellen Leistungsstand der einzelnen Personen angepasst sind. Auch die Motivation zur Teilnahme müsse immer wieder gestärkt werden.
Zudem scheinen stationär Pflegebedürftige mit moderaten bis starken kognitiven Leistungsstörungen stärker von einer Teilnahme an körperlichen Aktivitäten zu profitieren. Von kognitiven Aktivitäten würden hingegen eher die Personen profitieren, deren kognitive Leistungsfähigkeit weniger eingeschränkt ist. Hier könnten individuelle Maßnahmen Gruppenmaßnahmen gegenüber überlegen sein, so die Forscher.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Forscher aus Fulda präventive Angebote zur Förderung von körperlicher und mentaler Aktivität in der stationären Pflege. Zwar würden angesichts des Gesundheitszustandes vieler Bewohner selbst manche Heimleitungen fragen, wie sinnvoll es sein kann, hier in Prävention zu investieren, so die Expertin für Gesundheitsförderung. Doch Blättner stellt klar: „Dies ist angesichts des gesundheitlichen Zustands von Bewohnerinnen und Bewohnern verständlich, aber nicht berechtigt.“
Blättner hofft auch, dass die Ergebnisse den Pflegekassen dabei helfen, Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Dazu wurden die Pflegekassen mit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes im Jahr 2015 verpflichtet.