Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege wirksam zu begrenzen und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern. Eine entsprechende Entschließung wurde am 2. Februar von der Länderkammer verabschiedet.
Es zeige sich immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe, heißt es in der Begründung des Antrags. Das gelte sowohl für die Versorgungsqualität als auch für die Arbeit der Stammbelegschaft. Der Bundesrat räumte jedoch ein, dass ein "maßvoller Einsatz von Leiharbeit" die Patientenversorgung verbessern könne.
Etablierung von Springerpools
In der von Bayern eingebrachten Entschließung „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“ werden zehn Bereiche aufgeführt, in denen Verbesserungsbedarf besteht, sowie Maßnahmen zur Abhilfe vorgeschlagen. So soll insbesondere die Etablierung von Springerpools gezielt unterstützt werden, ohne entstehende Mehrkosten auf die Pflegebedürftigen abzuwälzen. Bei Krankenhäuser sei für eine gesicherte Refinanzierung von Springerpools Sorge zu tragen, kleinen Pflegeeinrichtungen müssten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden.
Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen
Die Entschließung appelliert zugleich an die Bundesregierung, stärker als bisher für eine Gleichbehandlung von Stammpersonal und Leiharbeitskräften zu sorgen. Dem entgegenstehende Abreden seien für unzulässig zu erklären. Auch eine mögliche Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften sollte geprüft werden. Die Länder sprechen sich weiter dafür aus, zu klären, inwieweit Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung einbezogen werden können.
Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große Zugeständnisse bei Bezahlung und Einsatzzeiten der Leiharbeitskräf, heißt es. Dies führe zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaft.
Der Ball liegt bei der Bundesregierung
Der Appell der Länder wurde der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, wann sie sich damit befasst. Verbindliche Fristen gibt es dafür nicht.
Fachleuten zufolge liegt der Anteil von Leiharbeitskräften in der Branche bei durchschnittlich 2,2 Prozent in der Krankenpflege und 2,6 Prozent in der Altenpflege. Eine Ausnahme bilden Berlin und Bremen, wo der Anteil auf bis zu fünf Prozent beziffert wird. (ne)