Der Bundesrat hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Für den Gesundheitsminister ein Erfolg, aus Sicht der Pflege sind hingegen wichtige Reformen unter den Tisch gefallen.
Endbudgetierung der hausärztlichen Versorgung und Einführung von Jahrespauschalen – sie sollen dazu beitragen, dass Ärzte mehr Zeit für neue Patienten haben und diese künftig leichter Termine bekommen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gab sich am Freitag überzeugt: "Dieses Gesetz wird die ambulante Versorgung grundlegend verbessern.“
Für den DBfK wird das Gesetz dagegen seinem Namen nicht gerecht: Vor allem der Wegfall der geplanten Primärversorgungszentren stellt aus Sicht des Berufsverbands einen klaren Rückschritt dar. DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper betonte am Montag: „Es sind solche Versorgungsmodelle, die dringend gebraucht werden, um Versorgung aufzufangen und den Herausforderungen einer alternden Bevölkerung gerecht zu werden."
Primärversorgung muss gestärkt werden
Klapper hält eine Stärkung der Primärversorgung für zwingend notwendig. Das gilt insbesondere mit Blick auf die mit der Krankenhausreform einhergehenden Veränderungen der Versorgungslandschaft. So ermöglichten Primärversorgungszentren eine multiprofessionelle und präventiv ausgerichtete Versorgung. Darüber hinaus seien sie „ein idealer Ort“, um Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen – wie z.B. die Community Health Nurse – tätig werden zu lassen.
Die Politik setze dagegen weiter auf veraltete Strukturen und Hierarchien, die das System bereits jetzt teuer zu stehen kommen. „Es zeigt sich bitter, dass Gesundheit und Pflege in der politischen Debatte keine ernsthafte Rolle spielen“, so Klapper. Wenige Tage vor der Bundestagswahl appellierte sie an die künftige Regierung, Fehler der vergangenen Jahre nicht zu wiederholen. Auch die durch das Ampel-Aus ausgebremsten Pflegegesetze seien schnellstmöglich wieder aufzugreifen. (ne)