Die Unfallchirurgie mit ihrem hohen Anteil geriatrischer Patienten ist oftmals mit der Problematik der Therapieausweitung bei schwer kranken Patienten konfrontiert. Hierbei stellen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder gesetzliche Betreuung eine wichtige Unterstützung der ärztlichen Entscheidung dar.
Die Verbreitung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und gesetzlicher Betreuung im unfallchirurgisch-geriatrischen Patientengut eines Universitätsklinikums sollte ermittelt werden.
Bei allen Patienten, die zwischen dem 01.01.2013 und dem 31.03.2014 im alterstraumatologischen Zentrum unserer Klinik behandelt wurden, untersuchten wir das Vorhandensein der genannten Dokumente und den Ablauf der Erfassung dieser Daten in unserer Klinik.
Von 181 Patienten hatten 63 % (n = 114) eines oder mehrere dieser Dokumente. Am häufigsten war die Vorsorgevollmacht bei 33 % der Patienten (n = 59), gefolgt von der Patientenverfügung bei 27 % (n = 48), der gesetzlichen Betreuung bei 20 % (n = 37) und der Betreuungsverfügung bei 7 % (n = 12). In 88 % der Fälle (n = 100) wurde das Vorhandensein dieser Dokumente innerhalb der ersten 24 h nach Aufnahme bekannt. Eine Dokumentation in der Patientenkurve erfolgte in 58 % der Fälle (n = 66).
In unserem Patientengut waren bei einem großen Anteil eines oder mehrere der oben genannten Dokumente vorhanden. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang eine standardisierte Dokumentation, die für alle an der Behandlung beteiligten Personen sichtbar ist.