Im Rahmen des Rettungsdiensteinsatzes treffen den Notarzt besondere Organisationspflichten, die in normalen Behandlungsfällen nicht bestehen. Die rechtliche Bedeutung dieser Organisationspflichten ist hoch, da sie größtenteils gerade dazu dienen, im Vorfeld alles zu tun, um eine bestmögliche medizinische Versorgung in einer grundsätzlich schwierigen Behandlungssituation vor Ort (medizinischer Notfall) zu ermöglichen und eine optimale Einsatzorganisation in medizinischer Hinsicht zu gewährleisten. Im Gegensatz zur eigentlichen unmittelbaren medizinischen Behandlung des Notfallpatienten sind Haftungsprivilegierungen im Rahmen der Organisationspflichten und eines Übernahmeverschuldens regelmäßig nicht denkbar.