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02.04.2019 | Leitthema
Notfallsanitäterausbildung: Erwartungen und Erfahrungen der Rettungsdienstträger
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin
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Die Sichtweise der Rettungsdienstträger auf die Entwicklung und Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) ist in Abhängigkeit von den insbesondere landesgesetzlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen nicht einheitlich darzustellen. Auf jeden Fall hat das neue Ausbildungsgesetz gute Voraussetzungen für eine nachhaltige und fachlich fundierte Entwicklung des neuen Gesundheitsfachberufs geschaffen und neben vielen anderen Beteiligten vermehrt auch Rettungsdienstträger in den fachlichen Entwicklungsprozess der Ausbildungsinhalte gewinnbringend integriert. Zu bemängeln ist allenfalls die oft wahrgenommene Fokussierung auf den in §4 Abs. 2 Satz 2 c NotSanG dargestellten heilkundlich mitwirkenden Tätigkeitsbereich der Notfallsanitäter, die einerseits nur einen Bruchteil der insgesamt in der Verantwortung der Rettungsdienstträger erbrachten Leistungen des Rettungsfachpersonals ausmachen, für die andererseits in vielen Landesrettungsdienstgesetzen (noch) keine korrespondierenden Aufgabenbeschreibungen der Rettungsdienstträger definiert sind. Erfahrungen mit den ersten Absolventen der dreijährigen Vollausbildung sind durchweg positiv und lassen feststellen, dass jetzt bereits Berufsanfänger mit einem Kompetenzniveau im Rettungsdienst tätig sind, das Rettungsassistenten erst nach einiger Berufserfahrung und zusätzlicher Fortbildung erreichen konnten.