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Open Access 05.11.2024 | Konzepte-Stellungnahmen-Perspektiven

Notfallreform konkret: Handlungsempfehlungen der „Fürther Gespräche“ zur zukunftsfähigen Professionalisierung im Rettungsdienst

verfasst von: Klaus Meyer, Prof. Dr. Harald Dormann, Dr. Florian Reifferscheid, Johannes Gottschalk, Dominik Hahnen, Dipl. Ing. Marc Gistrichovsky, Prof. Dr. habil. Thomas Prescher

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin

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Zusammenfassung

Bei den „Fürther Gesprächen“, einem interdisziplinären Expertenforum aus Interessenverbänden, Fachgesellschaften, Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Universitäten und Berufsschulen, ging es um die nachhaltige Professionalisierung des Rettungsdiensts. Im Mittelpunkt stand nicht die Frage, wer was macht, sondern wie der Rettungsdienst zur Verbesserung der Notfallversorgung beitragen kann. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die für eine Reform der Notfallversorgung notwendigen Qualitäts‑, Ausbildungs- und Professionalisierungsstrukturen sowie die spezifischen Kompetenz- und Qualifikationsanforderungen für ein gestuftes Notfallversorgungssystem. Das Forum analysierte aktuelle Entwicklungen und formulierte Empfehlungen für ein nachhaltiges, patientenzentriertes und effizientes Notfallversorgungssystem.
Zu den wichtigsten Themen gehörten: Präventive Rettungsmedizin und nicht dringende Hilfeanfragen: Integration von Versorgungsbedarf und -strukturen, „Ein Anruf für alle“: Leitstellen als Torwächter für komplexe Versorgungspfade, Gestuftes und flexibles Qualifikationssystem: Von der ehrenamtlichen Tätigkeit bis zur erweiterten Notfallversorgun, Gestuftes Notarztsystem: Komplexitätsbasierte Ressourcenzuweisung und Qualifikationen.
Hinweise
Die Autoren K. Meyer und H. Dormann haben zu gleichen Teilen zum Manuskript beigetragen.

Teilnehmer der Fürther Gespräche im Februar 2024

Die Liste der TeilnehmerInnen finden Sie unter: https://​inob.​org/​fuerther-gespraeche/​
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Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.

Beitrag des Rettungsdiensts für eine zukunftsfähige Notfallversorgung

Die Notfallversorgung in Deutschland sieht sich mit wachsenden Herausforderungen konfrontiert. Die „9. Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission“ [1], ergänzt durch Diskussionen u. a. der Arbeitsgemeinschaft Notärzte in NRW [2], des GKV-Spitzenverbands [3] oder der DGRe [4], beleuchtet die Dringlichkeit der Themen Qualität, Bildung und Professionalisierung im Rettungsdienst. Die Nichtberücksichtigung des Rettungsdiensts im „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ im Jahr 2024 sowie die seit Jahren steigenden Ausgaben für den Rettungsdienst, die 2022 fast 10 % der Gesundheitsausgaben ausmachten [5], unterstreichen die Dringlichkeit einer effizienten Lösung und einer Weiterführung des Diskurses um die Reformbedarfe.
Die „Fürther Gespräche“, ein interdisziplinäres Expertenforum aus Interessenverbänden, Fachgesellschaften, Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Hochschulen und Berufsfachschulen fokussierte im Februar 2024 zum zweiten Mal den Dialog auf die zukunftsfähige Professionalisierung des Rettungsdiensts. „Statt über das ‚wer-macht-was‘ zu streiten, sollten wir uns lieber fragen, welchen Beitrag der Rettungsdienst leisten kann, um die Notfallversorgung besser zu machen“ [6]. Zentrale Fragen hierbei waren: Welche Strukturmomente im Themenfeld Qualität, Bildung und Professionalisierung bestimmen gegenwärtig den Diskurs einer notwendigen Notfallreform und welche konkreten Bedarfe der Kompetenzentwicklung und Qualifizierung ergeben sich für ein gestuftes System der Notfallversorgung? Die „Fürther Gespräche“ analysieren die gegenwärtige Entwicklung und leiten daraus Handlungsempfehlungen ab, die eine nachhaltige, patientenzentrierte und effiziente Notfallversorgung ermöglichen. Zusammenfassend werden die folgenden Themenschwerpunkte dargestellt. Die ausführliche Textversion ist unter https://​inob.​org/​fuerther-gespraeche/​ frei verfügbar.
  • Vorbeugender Rettungsdienst und nichtdringliche Hilfeersuchen: Versorgungsanlässe und -strukturen bedarfsorientiert vernetzen
  • „One call fits all“: Leitstelle als Gatekeeper für komplexe Versorgungsstrukturen
  • Gestuftes und durchlässiges Qualifikationssystem Rettungsdienst: Vom Ehrenamt zur erweiterten fallabschließenden Notfallversorgung
  • Gestuftes Notarztsystem: Komplexitätsabhängige Ressourcenzuordnung und Qualifikation

Vorbeugender Rettungsdienst und nichtdringliche Hilfeersuchen: Versorgungsanlässe und -strukturen bedarfsorientiert vernetzen

Der Stellenwert eines vorbeugenden Rettungsdiensts im Sinne der Prävention wurde bereits in den „Fürther Gesprächen“ 2023 thematisiert [7]. Chronologisch betrachtet resultierten daraus vier Einsatzspektren: „präventiv vor digital vor ambulant vor stationär“. In 2024 konnten folgende vier Kategorien einer gestuften Notfallversorgung spezifiziert werden (Abb. 1).
Welche Qualifikationen für welche Kategorien nötig sind, um sowohl das genannte Einsatzspektrum inklusive der Kategorie IV – unkritischer Hilfeersuchender, als auch präventive Ansätze des Rettungsdiensts umsetzen zu können, wurde erarbeitet [9].

Empfehlung 1: Das System antwortet konsultativ, vermittelnd oder reaktiv aufsuchend

Das Gesundheitssystem soll frühzeitig die Lenkung der Hilfeersuchenden in geeignete Versorgungsstrukturen durch Beratungsangebote und telemedizinische Serviceleistungen sicherstellen. Dabei steht ein ressourcenschonendes Verhalten in Bezug auf die Beanspruchung des Rettungsdiensts und der Notaufnahmen im Vordergrund. Neben der Konsultation und Vermittlung verfolgt die reaktive Komponente das Ziel der fallabschließenden Behandlung, des Verbleibs zu Hause oder die Weiterversorgung in geeigneten Einrichtungen.

Empfehlung 2: Das System muss selbst agierend tätig werden können

Das Gesundheitssystem soll nicht nur reagieren, sondern auch präventiv auf potenzielle Hilfeersuchende mit z. B. sozialpsychiatrischen Fragestellungen zugehen, um eine weitere Eskalation und damit potenzielle Notrufe zu vermeiden. Dies erfordert ein agierendes und koordiniertes System, das ein durch integrierte Leitstellen unterstütztes Vorgehen ermöglicht [8].

Empfehlung 3: Damit das System angemessen reaktiv antworten kann, ist eine entsprechende Qualifikation notwendig

Die aktuell verfügbaren Qualifikationen erfüllen die Anforderungen an den Patiententransport und nur zum Teil die der fallabschließenden oder medizinischen Versorgung. Aufgrund zusätzlicher Serviceangebote sowie der Vernetzung einzelner Dienstleister im Sozial- und Gesundheitswesen müssen zukünftige Qualifikationen den komplexen Ansprüchen angepasst werden [9].
Für die Entscheidung, ob Hilfeersuchende zu Hause belassen oder auch vor Ort fallabschließend behandelt werden können oder wie der richtige Ansprechpartner in einem vernetzten Sozial- und Gesundheitswesen identifiziert und terminiert werden kann, erfordert neben strukturellen Kenntnissen vor allem medizinische und organisatorische Kompetenzen. Hierfür sind die bisherigen Qualifikationen der aufsuchenden Systeme medizinischer Hilfsberufe noch nicht ausreichend auf die komplexe Aufgabe der umfangreichen Anamnese- und Befunderhebung, die zu einer validen Entscheidungsfindung führen, ausgerichtet. Vertiefte Kenntnisse der Medizin im Allgemeinen sowie die Einschätzung prognostischer Entwicklungen von Zustands- und Krankheitsbildern werden für diese Aufgaben notwendig sein. Zu den erforderlichen Systemkenntnissen kommen psychosoziale und spezielle kommunikative Fähigkeiten hinzu, um die Anfragen der Hilfeersuchenden gekonnt und patientensicher zu bedienen [9]. Bei Betrachtung der vorherigen Erfordernisse an eine Qualifikation erscheint die Einordnung derselben in ein Level des DQR 6 [10] erforderlich und somit eine akademische Qualifikation sinnvoll.

Empfehlung 4: Um vorbeugenden Rettungsdienst und niedrigprioritäre Hilfeersuchen zielführend bedienen zu können, ist die Finanzierung dieser Systeme obligat

Eine gesicherte Finanzierung durch Verankerung als eigenes Leistungssegment im SGB V ist zwingend erforderlich, um nicht nur reaktiv, sondern vor allem präventiv und fallabschließend agieren zu können.

„One call fits all“: Leitstelle als Gatekeeper für komplexe Versorgungsstrukturen

Das Gesundheitssystem zeigt durch die parallele Nutzung der Notrufnummern 116117 und 112 sowie durch unzureichend koordinierte Ressourcen und Vorhaltung von Doppelstrukturen eine ineffiziente Versorgungsrealität. Die integrierten Leitstellen, die die Notrufe unter der in Europa einheitlichen Notrufnummer 112 entgegennehmen, spielen die Schlüsselrolle in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Neben der Koordination der Notfallversorgung sollten diese zur Gesundheitsleitstelle erweitert werden, um auch die medizinische Steuerung zu verantworten. Die Funktion einer Gesundheitsleitstelle kann dabei auch über eine enge digitale Vernetzung zwischen den integrierten Leitstellen und den 116117-Zentralen realisiert werden. Diese Integration bzw. Vernetzung ist entscheidend, um auf die akuten und weniger akuten medizinischen Bedürfnisse der Bevölkerung effizient reagieren zu können. Die Vision ist es, dass ein Anruf („one call fits all“) ausreicht, um auf den Hilfesuchenden unabhängig von seiner Akuität effizient reagieren zu können.
Die direkte Allokation der Hilfesuchenden an den entsprechenden Service im Versorgungssektor, idealerweise medienbruchfrei, stellt die Herausforderung der Zukunft dar. Die integrierten Leitstellen in enger Verzahnung mit den KV-Termin-Servicezentralen stellen hierbei die wichtigsten Säulen dar, um in einer älter werdenden Gesellschaft und einem komplexen Gesundheitssystem Orientierung im Hilfeersuchen direkt und zeitnah zu ermöglichen.

Empfehlung 1: Digitale Selbsteinschätzungsverfahren vor telefonischer Kontaktaufnahme mit der 116117 bzw. dem Arztkontakt im Low-code-Bereich

Der außerhalb der Praxisöffnungszeiten bisher gesetzlich verankerte telefonische Erstkontakt mit der 116117 sollte ergänzend mit einem vorgeschalteten und evidenzbasierten Selbsteinschätzungsverfahren erweitert werden. Durch ein digitales evidenzbasiertes Selbsteinschätzungsverfahren könnte ein Teil der Low-code-Anfragen bereits im Vorfeld klassifiziert und dadurch die Ressourcen der integrierten Leitstellen effizienter genutzt werden.
Das Selbsteinschätzungsverfahren sollte digital verfügbar, bundesweit standardisiert und mittels evidenzbasierter Kriterien qualitätsgesichert sein. Beispielhaft kann die Plattform www.116117.de benannt werden. Für die akuten Notfälle der integrierten Leitstellen ist die bereits vorhandene bundeseinheitliche „Nora Notruf-App“ weiterzuentwickeln. Beide Einschätzungsverfahren sollten so vernetzt sein, dass ein „Upgrade“ und „Downgrade“ direkt ermöglicht wird. In jedem Fall wird eine fallabschließende Beratung oder ein fallabschließender Service vermittelt.

Empfehlung 2: Synchronisierte Abfragesystematiken der 112/116117

Die beiden Abfragealgorithmen 112 und 116117 sollten synchronisiert werden. Unabhängig vom gewählten Eingangskanal erfolgt die Ersteinschätzung nach den gleichen qualitativen Standards. Tracerdiagnosen werden schneller erkannt, die Prozessqualität optimiert und Fehlallokationen reduziert.
Alle Fallübergaben an den jeweils anderen Versorgungssektor müssen anhand eines Qualitätsmanagementsystems kontinuierlich begleitet werden. Dieses umfasst die Auswertung der durchgeführten Gespräche, empfohlenen Maßnahmen und insbesondere die Nachbereitung von Fehlallokationen. Kritische Fälle und Wiederholungsanrufe sollten systematisch analysiert und z. B. mittels eines „critical incident reporting system“ (CIRS) erfasst werden.

Empfehlung 3: Transparente Erfassung und Zurverfügungstellung von Gesundheitsdaten für die 112 und die 116117 erhöht die Prozessqualität

Die Verfügbarkeit einer digitalen Patientenakte u. a. mit Notfalldatensatz als Basisinformationsinstrument ist für einen effizienten Ressourceneinsatz und eine patientenorientierte Einsatzsteuerung essenziell. Entscheidende Zusatzinformationen wie Medikamentenpläne, diagnostische Befunde und stattgehabte Arztkontakte sollten nach Einwilligung des Patienten für das Notfallmanagement einsehbar sein. Informationsdefizite bei den Einsatzkräften vor Ort, insbesondere bei Alleinstehenden, können damit reduziert werden. Für die unter der Empfehlung 2 formulierte Forderung nach Koordination und Transparenz der beiden Versorgungssektoren ist eine dauerhafte Verknüpfung über eine gemeinsame Fall-ID wichtig. Kommunikationshürden werden durch eine sektorenübergreifende digitale Vernetzung der Gesundheitsdienstleister auch im Notfallmanagement überwunden.

Empfehlung 4: Gemeinsamen Einsatz von Ressourcen im Low-code-Bereich ermöglichen

Die 112-Leitstellen sollten neben den traditionellen Rettungsdiensten auch auf Gemeindenotfallsanitäter, telemedizinische Dienste, Akut-Pflege- und Palliativteams sowie sozial-psychiatrische Dienste zurückgreifen können. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Anrufe, die bei der Notrufnummer 112 eingehen, nicht unbedingt eine akute medizinische Intervention erfordern, sondern als Low-code-Fälle effektiver durch weniger ressourcenintensive Dienste behandelt werden können. Durch die Erweiterung der verfügbaren Ressourcen können die Leitstellen flexibler auf die Bedürfnisse der Anrufer reagieren und die medizinischen Einrichtungen entlasten.

Empfehlung 5: Die integrierten Leitstellen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz sind auch zukünftig ein fester Bestandteil der kommunalen Gefahrenabwehr

Die integrierten Leitstellen müssen ihre primäre Rolle in der Gefahrenabwehr beibehalten, können jedoch effektiv erweitert werden, um zusätzliche Aufgaben im Gesundheitsbereich zu übernehmen. Die Aufgabenstellung umfasst zunächst die Hauptaufgaben der „Steuerung der operativen nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“ und das „Betreiben eines interdisziplinären Informationsraumes“ [11]. Damit wird sichergestellt, dass die Leitstellen sowohl in Notfallsituationen als auch bei der allgemeinen Gesundheitsversorgung effektiv agieren können. Bei einem Notfall sind immer zeitkritische lebensbedrohliche Situationen aus den Segmenten Rettungsdienst/Feuerwehr zuerst zu prüfen und mit Rettungsmitteln zu beschicken bzw. deren Vorliegen auszuschließen. Nicht lebensbedrohliche Erkrankungen oder Verletzungen können dann durch die Verzahnung mit der 116117 und den unter der Empfehlung 4 genannten Gesundheitsdienstleistungen zur ambulanten Versorgung disponiert werden [12].
Alle Funktionen in den integrierten Leitstellen müssen personell so hinreichend bemessen und hinterlegt werden, dass es auch in Hochlastphasen und Krisensituationen nicht zu personell bedingten Einschränkungen in der Aufgabenerfüllung der Leitstellen kommt. Leitstellen bilden im Großschadens- und Katastrophenfall die Schnittstelle zur den Einsatzstäben und Katastrophenschutzbehörden ab. Sie unterstützen im Ressourcenmanagement und der Lagebewertung der Gefahrenabwehr. Diese Kompetenz ist auch im Rahmen der Reform der Notfallversorgung weiterhin bei den integrierten Leitstellen zu verorten.

Empfehlung 6: In den integrierten Leitstellen müssen differenzierte, aufgabenorientierte Rollen geschaffen werden

Um die komplexen Aufgaben einer Gesundheitsleitstelle professionell zu bewältigen, ist es notwendig, die Rollen innerhalb der Leitstellen klar zu definieren und zu qualifizieren. Dies umfasst nicht nur die Standardaufgaben der Notrufannahme und Einsatzkoordination, sondern auch spezialisierte Rollen, die sich mit der differenzierten Bewertung medizinischer oder sicherheitsrelevanter Lagen befassen. Eine solche Strukturierung fördert die Professionalisierung der Leitstellenmitarbeiter und verbessert die Qualität und Schnelligkeit der Notfallreaktion in den Bereichen
  • Notrufannahme (Junior-Calltaker, Senior-Calltaker),
  • Einsatzbegleitung (Junior-Dispatcher, Senior-Dispatcher),
  • Schichtleitung (Shiftleader),
  • Dispatcher Führungs- und Lagezentrum,
  • Lagedienst (Head of Mission Control).
Die Zusatzbezeichnung „Junior/Senior“ stellt die Erfahrungsstufe und damit die Komplexität der dahinterliegenden Aufgabenstellungen im Ablaufprozess dar.

Gestuftes und durchlässiges Qualifikationssystem Rettungsdienst: Vom First Responder zur erweiterten fallabschließenden Notfallversorgung

Um eine Strukturveränderung des deutschen Rettungsdienstsystems durch die Schaffung komplementärer Versorgungsstrukturen [1] umzusetzen, ist es notwendig, ein Qualifikationssystem im Rettungsdienst zu entwickeln, welches dem deutschen Berufsbildungssystem, den benötigten Qualifikationsniveaus im Gesundheits- und Gefahrenabwehrsystem sowie dem Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen [13] gleichermaßen gerecht wird. Dieses muss eine horizontale und vertikale Durchlässigkeit gewährleisten, um den Mitarbeitenden des Berufsfelds Rettungsdienst eine langfristige berufliche Perspektive durch die Möglichkeiten anerkannter Weiterbildungen und der Anrechenbarkeit bereits absolvierter Qualifikationen zu ermöglichen [14].

Empfehlung 1: Entwicklung einer einjährigen Zwischenqualifizierung „Transportsanitäter“ für eine bedarfsgerechte Notfallversorgung

Die aktuellen rettungsdienstlichen Qualifikationen in Deutschland sind heterogen und verhindern eine klare Identifikation und Zuordnung [1]. Die Einstiegsqualifikation Rettungssanitäter (RettSan) ist in Deutschland sowohl im Krankentransport/Rettungsdienst als auch im Bevölkerungsschutz etabliert und muss mit Blick auf dessen Leistungsfähigkeit auch erhalten bleiben. Für die verantwortliche Tätigkeit im Krankentransport sowie für die unterstützende Tätigkeit im Rettungsdienst ist sie nicht mehr ausreichend. Um diese Lücke zu schließen, muss eine Zwischenqualifikation zwischen RettSan und Notfallsanitäter (NotSan) geschaffen werden [13]. Der Fokus dieser Zwischenqualifizierung liegt auf dem Entwickeln von spezifischen Fertigkeiten und Kompetenzen zum Erkennen und zur Erstversorgung kritischer Patientenzustände, um Einsätze mit geringerer Komplexität selbstständig abzuarbeiten oder bei Bedarf weitere notwendige Rettungsmittel an die Einsatzstelle nachzufordern. Eine auf die RettSan-Qualifikation aufbauende, modulare Form erscheint dabei sinnvoll. Transportsanitäter (analog CH) kann die entsprechende Berufsbezeichnung sein – wichtiger als die Terminologie an sich ist die Verankerung der Ausbildung auf Bundesebene als einjährige Berufsausbildung.
Die Berufsausbildung Transportsanitäter muss folglich in der Verantwortung der staatlich anerkannten Berufsfachschulen liegen. Der Umfang sollte mindestens 1560 h betragen, mit dem Ziel einer Anrechnung für das erste Ausbildungsjahr der Notfallsanitäterausbildung.

Empfehlung 2: Anpassung des Berufszulassungsgesetzes Notfallsanitäter (NotSan) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen

Die Ausbildung und der Einsatz von Notfallsanitätern sind bundesweit gut etabliert, adäquat an das berufliche Bildungssystem adaptiert und sollen im Kern bestehen bleiben. Dringend erforderlich ist eine fortwährende zeitgemäße Anpassung des Berufszulassungsgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung an die berufliche Wirklichkeit [15]. Wohlwissend, dass die Ausbildung und der Tätigkeitsbereich der Notfallsanitäter bundesweit heterogen umgesetzt sind, kann und soll die Qualifikation den Kern des rettungsdienstlichen Qualifikationssystems darstellen.

Empfehlung 3: Berufliche Entwicklungsperspektiven durch Fachweiterbildungen und Akademisierung für veränderte Versorgungsbedarfe

Um qualifizierte Notfallsanitäter entsprechend den Versorgungsbedarfen und den zunehmenden medizinischen sowie technischen Herausforderungen zu spezialisieren, ist die Einführung von Fachweiterbildungen, äquivalent zu anderen Gesundheitsberufen mit bis zu 2000 h, erforderlich [16]. Diese könnten sich auf Bereiche wie Intensivtransport, Luftrettung oder die Versorgung pädiatrischer Patienten sowie auf Anforderungen weiterer spezieller Patientengruppen konzentrieren [16]. Dadurch entsteht die Möglichkeit, „spezialisierte“ Notfallsanitäter mit erweiterten Kompetenzen und Fertigkeiten oder komplementären Versorgungsstrukturen zusätzlich zu qualifizieren.
Die Akademisierung von Lehrkräften an Berufsfachschulen sichert bisher qualifizierte Fachkräfte für die theoretische Berufsausbildung, während Praxisanleiter mit 300 h Weiterbildung die praktische Ausbildung auf Rettungswachen übernehmen. Eine weitergehende didaktische Aufbereitung der praktischen Ausbildung auf den Rettungswachen ist jedoch notwendig, um Sozial- und Personalkompetenzen sowie die Persönlichkeitsentwicklung von Schülern effektiver zu fördern. Die Einrichtung von Berufspädagogen auf Rettungswachen, die ebenfalls mit einer zweijährigen Fachweiterbildung oder auf akademischem Wege qualifiziert werden, würde die Ausbildungsqualität steigern und die Berufsverweildauer positiv beeinflussen.
Die teilweise Akademisierung des Rettungsdienstberufsfelds ist essenziell, um notwendige Kompetenzen zu entwickeln und die Versorgungsstrukturen zu erweitern. Diese Akademisierung kann entweder als primärqualifizierende Maßnahme oder als ergänzende Professionalisierung innerhalb einer gestuften Notfallversorgung erfolgen. Hochschulische Bildungsgänge auf Bachelor- und Masterniveau tragen zur Professionalisierung bei, indem sie eine wissenschaftliche Betrachtung des Felds ermöglichen, die fachlichen Voraussetzungen für eine fallabschließende Notfallversorgung vermitteln, eine zeitgemäße Berufspädagogik vermitteln und Führungskräfte qualifizieren. Solche Qualifikationsstufen sind auch für erweiterte Versorgungsstrukturen erforderlich, ohne dabei die notärztliche Versorgung entgegen der Befürchtung z. B. berufsständischer Vertretungen [17] zu ersetzen. Vielmehr sollen sie durch erweiterte Kompetenzen, wie Assessment und Patientenbeurteilung, um insbesondere bei Low-code-Einsätzen fallabschließend agieren zu können, zur Entlastung des Gesamtsystems beitragen. Die Befähigung zu erweiterter Heilkunde sollte an einen akademischen Abschluss gebunden sein.
Ein Entwurf für ein gestuftes und durchlässiges Qualifikationssystem ist in Abb. 2 grafisch dargestellt.

Gestuftes Notarztsystem: Komplexitätsabhängige Ressourcenzuordnung

Die präklinische Notfallmedizin ist ein Querschnittsfach mit allen möglichen individualmedizinischen und sozialen Herausforderungen bis hin zur Palliativversorgung einerseits, aber auch dem Management eines Massenanfalls von Verletzten oder Erkrankten und komplexen Aufgaben im Einsatzszenario. Der Notarzteinsatz stellt immer eine maximale Herausforderung dar, da die zu bewältigende Anforderung aus Patientensicht sowohl meist lebensbedrohlich als auch zeitkritisch ist. Damit situationsgerecht die indizierten Maßnahmen auf dem gebotenen medizinischen Niveau vorgenommen werden können, benötigt der Notarzt eine fundierte Weiterbildung. Die erst 2018 novellierte Musterweiterbildungsordnung wird dieser Anforderung nicht gerecht.

Empfehlung 1: Etablierung „spezialisierter“ Notärzte, um der zunehmenden Komplexität und der Forderung nach klinischer Erfahrung und Expertise im Notarztdienst gerecht zu werden

Die gestiegenen Kompetenzen des Rettungsfachpersonals erfordern einen Notarzteinsatz erst bei komplexeren Anforderungen. Damit einhergehend steigen die Anforderungen an die notärztlichen Kompetenzen. Die aktuelle Weiterbildung kann dabei den Anforderungen nicht immer gerecht werden, weshalb die Etablierung eines „spezialisierten“ Notarztes empfohlen wird. Die Weiterbildungsdauer sollte den Anforderungen angepasst und Inhalte wie intensivmedizinische Kompetenzen, aber auch die Simulation als Teil des Weiterbildungsinhalts obligate Bestandteile werden. Da der „spezialisierte“ Notarzt, zum Einsatz in Luftrettung oder Telemedizin, nicht allein in den Kliniken ausgebildet werden kann, benötigt er fundierte präklinische Erfahrungen, die nur durch eine Tätigkeit im Rettungsdienst erworben werden können. Gleichsam erscheint es weder sinnvoll noch möglich, dass jeder Notarzt alle Maßnahmen, bis hin zu hochspezialisierten Maßnahmen, suffizient erlernen und aufgrund ihrer Seltenheit im Einsatzdienst ausreichend oft anwenden kann, um einen soliden Kompetenzerhalt zu sichern. Bei der Versorgung hochkomplexer Patienten sollte der „spezialisierte“ Notarzt im Bedarfsfall auch an der Einsatzstelle als zusätzliche ärztliche Ressource neben Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug eingesetzt werden. Genauso wie es in den Schockräumen der Notaufnahmen selbstverständlich ist, dass mehrere Fachärzte von einem Teamleiter mit Kompetenzen in der klinischen Akut- und Notfallmedizin koordiniert werden.

Empfehlung 2: Die Einsatzkomplexität bestimmt das notärztliche Kompetenzlevel

Die Etablierung eines spezialisierten Notarztes erfordert, dass die Einsatzkomplexität das erforderliche Kompetenzlevel zu ihrer Bewältigung bestimmt. Notfallbilder, bei denen der Notarzt aufgrund seiner klinischen Expertise oder erweiterter ärztlicher Maßnahmen an der Einsatzstelle benötigt wird, sollten auch in Zukunft von Notärzten adressiert werden. Die Kompetenz des Notarztes beginnt dort, wo erfahrene Notfallsanitäter durch algorithmusbasierte Anweisungen an ihre Grenzen stoßen. Die Maßnahmen nach § 2a des Notfallsanitätergesetzes sind dabei immer nur zur Überbrückung bis zur weiteren ärztlichen Hilfe einzustufen. Handelt es sich bei den erforderlichen Interventionen um hochinvasive oder deutlich erweiterte Versorgungsoptionen bspw. durch Hämotherapie, dann sollte ein spezialisierter Notarzt in Ergänzung des übrigen Teams hinzugefügt werden. Dabei ist es die verantwortungsvolle Aufgabe der integrierten Leitstellen, durch differenzierte Abfragesysteme zu diskriminieren, ob das jeweilige Meldebild die parallele Alarmierung mehrerer Kompetenzlevel erfordert.

Empfehlung 3: Die Ausbildung von Notärzten muss praxisnah und kompetenzorientiert reformiert werden, um den Anforderungen außerklinischer Notfallmedizin gerecht zu werden

Ähnlich wie in Köln oder Berlin [18] sollten Qualifizierung und Einsatz von Notärzten einerseits den Möglichkeiten zu einer validen Ausbildung und andererseits einem zielgerichteten Einsatz entsprechend dem benötigten Kompetenzlevel angepasst werden. Da die prähospitale Notfallmedizin sich in vielen Aspekten von den innerklinischen Bedingungen unterscheidet und Notärzte früh ärztlich auf sich allein gestellt sind, muss die Ausbildung angepasst werden. Über die bereits oben geschilderte Aktualisierung der Weiterbildung sollten die Lernenden intensiv im System eingesetzt und dort engmaschig begleitet werden. Neben Anleitung erfordert die Ausbildung des Notarztes regelmäßige Einsatz- bzw. Fallbesprechungen und strukturiertes Feedback. Hier erscheinen die zitierten Modelle ebenso wie in der Grundidee auch das eines weiterbildungsermächtigten Notarztes aus Niedersachsen vielversprechend. Gerade in großstädtischen Systemen kann hier eine vorübergehende Integration der Lernenden in das Rettungsdienstsystem hilfreich sein, um die Ausbildungsintensität zu steigern. Nach Abschluss der Notarztausbildung sollten Notärzte zusätzlich curriculare Kurse zu Erwachsenenreanimation, Kindernotfall- und Schwerverletztenversorgung sowie zum Intensivtransport absolvieren und diese Qualifikation durch regelmäßige Auffrischung aktuell halten. Da es jedoch unmöglich erscheint, alle Notärzte in besonders seltenen und komplexen Maßnahmen zu schulen, ist zu diskutieren, ggf. auch in Unterstützung eines bereits vor Ort befindlichen ersteintreffenden Notarztes ab einem bestimmten Kompetenzlevel einen spezialisierten Notarzt hinzuzuziehen. Diese werden in manchen Ballungsgebieten bereits als Senior HEMS Physician [18] und teilweise mit besonderen Einsatzmitteln vorgehalten. Auch diejenigen, die als Telenotfallmediziner eingesetzt werden sollen, benötigen einen umfassenden Erfahrungsschatz aus dem Notarztdienst, da sie in komplexen Situationen beratend, als Lehrer oder im Intensivtransport zur Unterstützung des Rettungsfachpersonals tätig werden.
Mittels eines gestuften Notarztsystems könnte es angesichts der gestiegenen Kompetenzen und Eigenverantwortlichkeit des Rettungsfachpersonals gelingen, die Zahl der Notarztstandorte und deren Positionierung so zu verändern, dass eine reduzierte Vorhaltung ein anhaltend höheres Kompetenzniveau erlaubt. Außerhalb von Ballungsräumen sollten die Aufgaben des Senior EMS Physician vor allem durch die in der Luftrettung eingesetzten Notärzte übernommen und die Luftrettung entsprechend weiterqualifiziert und ausgebaut werden.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

K. Meyer, H. Dormann, F. Reifferscheid, J. Gottschalk, D. Hahnen, M. Gistrichovsky und T. Prescher geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Literatur
13.
Zurück zum Zitat Habicht S, Hahnen D (2023) Strategien gegen den Personalmangel im Rettungsdienst. Notfall Rettungsmed Habicht S, Hahnen D (2023) Strategien gegen den Personalmangel im Rettungsdienst. Notfall Rettungsmed
14.
Zurück zum Zitat Hoffmann T, Macke M (2020) Berufstreue von angehenden Notfallsanitäter*innen: Eine Befragung von Auszubildenden über ihren Berufsverbleib. Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft im Rettungsdienst, Aachen. https://d-nb.info/1222198037/34. Zugegriffen: 12. März 2022 Hoffmann T, Macke M (2020) Berufstreue von angehenden Notfallsanitäter*innen: Eine Befragung von Auszubildenden über ihren Berufsverbleib. Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft im Rettungsdienst, Aachen. https://​d-nb.​info/​1222198037/​34. Zugegriffen: 12. März 2022
15.
Zurück zum Zitat Hahnen D, Karutz H (2023) Charakteristika der Berufsrealität im Rettungsdienst: Didaktische Überlegungen für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern. Lehren Lern Im Gesundheitswes 10/2023:22–29 Hahnen D, Karutz H (2023) Charakteristika der Berufsrealität im Rettungsdienst: Didaktische Überlegungen für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern. Lehren Lern Im Gesundheitswes 10/2023:22–29
16.
Zurück zum Zitat Sommer A, Rehbock C, Seeger I et al (2022) Zwei Jahre Pilotphase Gemeindenotfallsanitäter in der Region Oldenburg (Niedersachsen). Notfall Rettungsmed Sommer A, Rehbock C, Seeger I et al (2022) Zwei Jahre Pilotphase Gemeindenotfallsanitäter in der Region Oldenburg (Niedersachsen). Notfall Rettungsmed
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Notfallreform konkret: Handlungsempfehlungen der „Fürther Gespräche“ zur zukunftsfähigen Professionalisierung im Rettungsdienst
verfasst von
Klaus Meyer
Prof. Dr. Harald Dormann
Dr. Florian Reifferscheid
Johannes Gottschalk
Dominik Hahnen
Dipl. Ing. Marc Gistrichovsky
Prof. Dr. habil. Thomas Prescher
Publikationsdatum
05.11.2024
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-024-01400-8