In Notfallsituationen bzw. in der Intensivmedizin ergibt sich oftmals das Problem, dass Patienten unvermittelt nur sehr eingeschränkt oder keine eigenen Entscheidungen treffen können. Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (ErwSchG) hat das Erwachsenenschutzrecht (vormals „Sachwalterrecht“) neu geregelt, mit wichtigen Neuerungen in Bezug auf Einwilligungserfordernisse und Vertretungsmöglichkeiten von volljährigen Patienten, die selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Dieser Artikel soll die wichtigsten Änderungen und Neuerungen des ErwSchG darstellen und sich anhand von Fallbeispielen als Leitfaden für behandelnde Ärzte verstehen. Der Artikel bezieht sich ausschließlich auf die Rechtslage in Österreich.