Säuglinge sind besonders für eine Infektion mit dem respiratorischen Synzytial-Virus gefährdet. Neben einer Impfung der Mutter in der Schwangerschaft können Neugeborene auch durch eine passive Immunisierung geschützt werden. Dafür spricht sich die Ständige Impfkommission aus.
Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) sind eine bedeutende Ursache für Atemwegsinfektionen, insbesondere bei Säuglingen und älteren Menschen. Seit vergangenem Jahr sind erstmals zwei Impfstoffe gegen RSV verfügbar. Zudem gibt es seit September 2023 einen neuen monoklonalen Antikörper (Nirsevimab) zur passiven Immunisierung, der Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison vor dem Erreger schützen kann. Eine offizielle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Verabreichung der neuen RSV-Prävention gab es bisher allerdings nicht.
Nun hat die STIKO die Datenlage zu Nirsevimab geprüft und entschieden, die Substanz für alle Neugeborenen und Säuglinge jeglichen Gestationsalters und unabhängig von möglichen Risikofaktoren in ihrer ersten RSV-Saison zu empfehlen. So sollen schwer verlaufende RSV-Erkrankungen, aber insbesondere auch Hospitalisierungen, intensivmedizinische Behandlungen und Todesfälle sowie Versorgungsengpässe verhindert werden.
Intramuskuläre Gabe je nach Geburtstag
Säuglinge, die zwischen April und September geboren wurden, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborenen, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober und März) geboren wurden, soll der Antikörper dagegen möglichst rasch nach der Geburt verabreicht werden, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung beziehungsweise bei der U2-Untersuchung. Bei einem längeren stationären Aufenthalt sollte die passive Immunisierung rechtzeitig vor der Entlassung durchgeführt werden, wenn der Aufenthalt in die RSV-Saison fällt.
Nirsevimab wird intramuskulär in den anterolateralen Oberschenkel injiziert und kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den Standardimpfungen des Säuglingsalters verabreicht werden. Bei Säuglingen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, ist in der Regel keine Nirsevimab-Prophylaxe erforderlich. Auch für gesunde Neugeborene, deren Mütter während der aktuellen Schwangerschaft gegen RSV geimpft wurden, ist in der Regel keine passive Immunisierung erforderlich.