01.02.2015 | PflegeAlltag
Der neue Expertenstandard
Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 2/2015
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Expertenstandards für die Pflege liegen schon seit mehreren Jahren vor. Sie tragen entscheidend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität bei und sind haftungsrechtlich relevant. Nun wurde jedoch der erste Expertenstandard nach § 113a SGB XI entwickelt, der für alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland unmittelbar verbindlich sein wird.
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