01.01.2015 | PflegeAlltag
LESER FRAGEN
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 1/2015
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Bei Patienten, die über die Notfallaufnahme kommen und selbst nicht in der Lage sind, den Behandlungsvertrag zu unterschreiben, gelingt es uns auch während des Krankenhausaufenthaltes häufig nicht, eine Unterschrift zu erlangen. Der Behandlungsvertrag bleibt ohne Unterschrift des Patienten oder seines Vertreters. Welche Konsequenzen können daraus entstehen, wenn der Behandlungsvertrag nur die Unterschrift von Vertretern des Hauses trägt? Kann man im Rechtsfall eventuell von einem stillschweigenden Einverständnis des Patienten ausgehen?
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