Elementar für eine Tätigkeit als Führungskraft sind Kenntnisse im Arbeitsrecht. Im Folgenden werden nach einem kurzen Überblick über sonstige Beendigungstatbestände die Voraussetzungen wirksamer Kündigungen (ordentlich und außerordentlich) und im Rahmen dessen von Abmahnungen dargestellt und erläutert. In der Praxis einer Führungskraft lässt sich die Anwendung der Instrumente Abmahnung und Kündigung trotz vorgehend geschilderter Möglichkeiten der Konfliktbearbeitung (Kap. 9) im Vorfeld nicht vermeiden oder gar ausschließen. Nicht zuletzt hat diese Thematik vor dem Hintergrund eines sich verschärfenden Wettbewerbs auch enorme wirtschaftliche Bedeutung. Dabei sind die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Abmahnung und arbeitgeberseitigen Kündigung als nicht gering anzusehen. Da die Nichteinhaltung der zwingenden Voraussetzungen überwiegend zur Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Abmahnung und Kündigung führt, ist genaue Kenntnis und penible Einhaltung der Vorschriften erforderlich.