01.11.2023 | Thema
Kindeswohlgefährdung: Mehr als ein Bauchgefühl?
Erschienen in: Hebammen Wissen | Ausgabe 6/2023
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Hebammen zwischen Unterstützung und Kontrolle Hebammen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung zu handeln. Bei kleinsten Anzeichen heißt es: Hinsehen und Handeln! Zentral ist dabei die sektorenübergreifende Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe. Aber ab wann handelt es sich um eine Gefährdung des Kindes, die ein Einschreiten erfordert? …Anzeige