Die Beatmungspflichtigkeit eines Patienten ergibt sich durch die respiratorische Insuffizienz und bedeutet, dass die Menschen die Fähigkeit verloren haben, selbstständig und zuverlässig zu atmen. Sie unterscheidet sich durch das Versagen der Atempumpe, dem ventilatorischen Versagen mit dem Leitsymptom „Hyperkapnie“ und dem Versagen des pulmonalen Gasaustausches mit dem Leitsymptom „Hypoxie“. Aus der respiratorischen Insuffizienz ergeben sich die Beatmungsindikationen. Das ventilatorische Versagen wird mit der Beatmung behandelt und das pulmonale Versagen mit einer O2-Therapie. Intensivpatienten weisen meistens beide Formen auf, sodass eine kombinierte Beatmungs- und O2-Therapie erfolgt. Aus den Gründen für die künstliche Beatmung lassen sich die Ziele formulieren. Die soll die Ventilation und Oxygenierung sicherstellen und b. B. eine Erholung der überlasteten Atemmuskulatur bewirken.