Akutmediziner werden in zunehmendem Maß mit hochbetagten, multimorbiden oder onkologischen Patienten in fortgeschrittenem Krankheitsstadium konfrontiert. Dabei stehen oft die Frage nach dem Patientenwillen und die Angst vor einer Übertherapie im Raum. Ein wachsender Anteil der deutschen Bevölkerung verfügt mittlerweile über eine Patientenverfügung. Jedoch herrscht unter Ärzten weiterhin Unsicherheit im Umgang mit Vorausverfügungen. Fehlinterpretationen können jedoch gravierende zivil-, straf- und berufsrechtliche Folgen nach sich ziehen. So kommt beispielsweise eine Patientenverfügung nicht einem generellen Verzicht auf kurative Maßnahmen gleich. Neben dem Erhalt des Lebens gehören auch die Begleitung und Behandlung Sterbender zu den ärztlichen Aufgaben in der Akutmedizin.