01.07.2016 | PflegeAktuell
Ambulante Hospizdienste und Kliniken in Bayern
Huml fordert bessere Kooperation
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 7-8/2016
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_ Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml setzt auf eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen ambulanten Hospizdiensten und Krankenhäusern. Das bayerische Gesundheitsministerium informierte in einem Schreiben die Krankenhausträger über die – auf Grundlage des Hospiz- und Palliativgesetzes – in Kraft getretene Rahmenvereinbarung zur ambulanten Hospizarbeit. Nach den neuen Regelungen erhalten ambulante Hospizdienste nicht nur für die ehrenamtliche Sterbebegleitung im häuslichen Umfeld einen Zuschuss durch die Krankenkassen, sondern künftig auch, wenn die ehrenamtliche Sterbebegleitung in Kliniken erfolgt. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenhausträger den ambulanten Hospizdienst beauftragt haben. Möglich sei ein genereller Auftrag für eine regelmäßige Zusammenarbeit. „Ziel ist, dass alle Betroffenen und Angehörigen die erforderliche Sterbebegleitung erfahren“, so die Ministerin. Derzeit gibt es in Bayern über 140 Hospizvereine mit rund 26.000 Vereinsmitgliedern. Rund 6.900 aktive ehrenamtliche Helfer begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen. …Anzeige