01.03.2019 | Pflege Alltag
Gut vorgesorgt - gut betreut
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 3/2019
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
Die Vorsorgevollmacht Neben der Patientenverfügung eröffnet die Vorsorgevollmacht einen weiteren Weg, auf eine Situation vorbereitet zu sein, in der die eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr besteht oder stark eingeschränkt ist. Durch sie kann der Vollmachtgeber eine andere Person für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit mit der Wahrnehmung finanzieller und persönlicher Angelegenheiten betrauen. …Anzeige