01.07.2016 | Editorial
Gut beraten
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 7-8/2016
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Kranke Kinder bedeuten ja in den meisten Fällen für die besorgten Eltern „nur“ ein paar durchwachte Nächte. Was aber, wenn man ein schwerstpflegebedürftiges Kind daheim hat, das dauerhaft Pflege braucht, das zuhause langzeitbeatmet wird oder das auf eine enterale oder parenterale Ernährung angewiesen ist? In einer solchen Situation sind Eltern genau so gefordert wie die professionelle Pflege. In einem speziellen PflegeKolleg für die ambulante Pflege (ab Seite 9) haben wir nicht nur die Themen Langzeitbeatmung und Ernährung aufgegriffen, sondern auch den nicht zu unterschätzenden Aspekt der Elternberatung. Denn mit einer Pflegeberatung gemäß § 45 SGB XI können Pflegekräfte die häusliche Pflegesituation deutlich stabilisieren und den Eltern Sicherheit und Unterstützung vermitteln. Als Pflegekraft, so schreibt unser Autor Tobias Brentle, können Sie entscheidend dazu beitragen, die Lebensqualität des Kindes zu steigern, Ängste abzubauen und eine Normalisierung des Alltags zu erreichen. …Anzeige