Neben Lautsprache stehen für hörgeschädigte Kinder weitere alternative und unterstützende Kommunikationsformen bzw. -modalitäten zur Verfügung, die in verschiedenen Kontexten wie z. B. Barrierefreiheit und Chancengleichheit, aber auch Zusatzbeeinträchtigungen eine wichtige Rolle spielen. Während Gebärdensprache eine eigenständige Sprache ist, die z. B. zeitgleich mit der Laut- oder Schriftsprache im Rahmen einer bimodal-bilingualen Förderung erlernt werden kann, bieten Kommunikationsformen wie Lautsprachbegleitende und -unterstützende Gebärden Möglichkeiten zur Begleitung und Visualisierung von Lautsprache. In der Unterstützten Kommunikation werden insbesondere Lautsprachunterstützende Gebärden häufig zur Sprachanbahnung und Sprachförderung auch bei gut hörenden Kindern mit erschwertem Zugang zur Lautsprache eingesetzt.
Mit Visualisierungshilfen können verbale Informationen für hörgeschädigte Kinder temporär oder dauerhaft sichtbar gemacht werden. Sie dienen damit der Verständnissicherung für verbale Handlungsaufträge und weitere Informationen. Das Kapitel widmet sich der Darstellung von Gebärdensprache und unterstützenden Kommunikationsformen im Kontext der Hörgeschädigtenpädagogik und stellt Möglichkeiten der Förderung von hörgeschädigten Kindern mit Zusatzbeeinträchtigungen dar, indem u. a. ein Überblick über Maßnahmen der Unterstützten Kommunikation gegeben wird. Es erfolgt eine Abgrenzung zur bimodal-bilingualen Förderung und Konzepten wie PECS oder TEACCH.