Zusammenfassung
Der Auftrag zur Erstellung des ersten Expertenstandards nach § 113a SGB XI wurde im Jahr 2013 an das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege DNQP vergeben. Der Entwurf wurde dann im März 2014 auf der Konsensuskonferenz vorgestellt und diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde der erste Expertenstandard nach diesem Verfahren in der Fachöffentlichkeit bereits mit Spannung erwartet, zumal das Thema Mobilität für alle Pflegeeinrichtungen relevant ist. Dieser konsentierte Entwurf wurde modellhaft in Pflegeeinrichtungen implementiert, wobei im Unterschied zu den bisherigen Expertenstandards nicht das DNQP hierfür verantwortlich war. Der Standard wurde zwar ebenfalls vom DNQP erstellt, die modellhafte Implementierung erfolgte jedoch 2016 durch ein Wissenschaftlerteam der Universität Bremen und ergab, dass der Expertenstandard zwar praxistauglich ist und die Kosten für die Einführung gering sind, eine Wirksamkeit konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege hat deshalb im Februar 2018 die freiwillige Einführung des Expertenstandards Mobilität für zunächst zwei Jahre beschlossen. Parallel soll eine Aktualisierung des Expertenstandards und eine Begleitforschung erfolgen. Die Ergebnisse und Inhalte der Aktualisierung werden in diesem Kapitel erläutert.