01.04.2018 | Editorial
Es geht nicht um die „Kundin“
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 4/2018
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Vielleicht haben Sie es mitbekommen: Vor einigen Tagen urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Sparkassen Frauen in Formularen nicht extra als „Kundinnen“ ansprechen müssen. Genau dies wollte eine 80-jährige Saarländerin erreichen. Sie fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie „Kunde“ oder „Kontoinhaber“ nicht angesprochen und rügte einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. Es sei ihr verfassungsmäßig legitimes Recht, als Frau in Sprache und Schrift erkennbar zu sein. Das sieht das BGH anders: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde die Klägerin nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede „Kunde“ für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. …Anzeige