01.03.2016 | PflegePraxis
Verordnung häuslicher Krankenpflege
Entbürokratisierung oder: Drum prüfe …
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 3/2016
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Bei der der Verordnung häuslicher Krankenpflege hat sich eine ausgeprägte Prüfkultur etabliert. Da genehmigen Krankenkassensachbearbeiter — meist ohne einschlägige pflegefachliche Qualifikation — die ärztlichen Verordnungen häuslicher Krankenpflege. Daneben erfolgen fachliche Prüfungen durch den MDK ergänzt von Abrechnungsprüfungen durch die zuständige Krankenkasse. Ein Modellversuch in Baden-Württemberg zeigt nun, dass es auch einfacher geht.
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