01.10.2013 | Editorial
Empörung
verfasst von:
Verena Kienast
Erschienen in:
PRO CARE
|
Ausgabe 8/2013
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Auszug
Die Aufregung in der ärztlichen Standesvertretung war groß: Pflegepersonen sollten künftig auch operieren dürfen! Die Gesundheit Österreich GmbH hatte Vorschläge zum neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz gemacht, in denen es — unter anderem — um eine Kompetenzausweitung der Gesundheits- und Krankenpflege ging. Das Gesundheitsministerium „beruhigte“ umgehend: Die Umsetzung werde so sicher nicht erfolgen, es handle sich um erste Vorschläge. Das vorliegende erste Diskussionspapier spiegle „extreme Wünsche“ von Berufsgruppen wider. Ob Mitarbeiter der Gesundheits- und Krankenpflege sich tatsächlich wünschen operieren zu dürfen, sei dahingestellt. Worum es wirklich geht, ist beispielsweise die Verordnungskompetenz für Produkte, die die Pflege jetzt bereits selbst eigenverantwortlich anwendet — und dafür jeweils die Verordnung vom Arzt benötigt, der den Patienten dafür möglichweise gar nicht sieht. Speziell im ambulanten Bereich ist dies zeitaufwändig und verzögert die Behandlung. Ein klassisches Beispiel dafür ist etwa die Wundversorgung. Darüberhinaus ist die Ausweitung der Kompetenz natürlich an eine entsprechende Ausbildung gekoppelt. Wie dies auch bei den Ärzten der Fall ist. Ein Psychiater wird ebensowenig herzchirurgische Eingriffe durchführen wie der Herzchirurg eine Psychoanalyse durchführt. Aber über die Annahme, dass Pflegepersonen künftig generell operieren werden, lässt sich eben so wunderschön empören. …