Großveranstaltungen bergen eine Reihe von Risiken, die eine Vielzahl von Verletzten bzw. Erkrankten bis hin zum Massenanfall möglich machen. Die Planung von Großveranstaltungen aus rettungs- bzw. sanitätsdienstlicher Sicht ist dennoch bisher selten geregelt. Die hier vorgestellten Empfehlungen des Landesausschusses für den Rettungsdienst Baden Württemberg bilden in erster Linie ein Konzept, wie die übliche präklinische Versorgung von Besuchern der Großveranstaltung nach den gängigen medizinischen Standards sicherzustellen ist. Aufgrund von Besucherzahlen, der Art der Veranstaltung, den Örtlichkeiten und zusätzlichen Risikofaktoren lässt sich die notwendige Vorhaltung von Rettungsmitteln kalkulieren. Darauf aufbauend kann ein Sachverständiger des Rettungsdienstes (Leitender Notarzt des Bereichsausschusses) ein Gutachten zur notfallmedizinischen Absicherung der Großveranstaltung erstellen. Dieses dient als Grundlage der von den Polizeibehörden an den Veranstalter zu übertragenden Auflagen. Die Kosten der ausreichenden Vorhaltung von Rettungsmitteln sind vom Veranstalter zu tragen. Bei sich wiederholenden Großveranstaltungen wie Fußballspielen oder Messen empfiehlt sich, neben der Kalkulation zur Routineversorgung auch ein Konzept zur Versorgung eines Massenanfalls von Verletzten im Großschadensfall zu erstellen.