31.07.2020 | Originalien
Einstellungen zur Veröffentlichung von Qualitätsberichten in Pflegeeinrichtungen
Erschienen in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie | Ausgabe 8/2021
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Hintergrund
In Bayern regelt das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) die Umsetzung der ordnungsrechtlichen Qualitätsprüfung und deren Veröffentlichung für stationäre Pflegeeinrichtungen. In der derzeit gültigen Fassung sieht das Gesetz eine Veröffentlichung der Prüfberichte vor, die aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) jedoch außer Kraft gesetzt ist.
Fragestellung und Methode
Im Rahmen eines im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege durchgeführten Projekts zu Neuregelungen der Veröffentlichung ordnungsrechtlicher Pflegeprüfberichte wurden die Einschätzungen zur Veröffentlichung von Qualitätsberichten, in der Sichtweise bayerischer Einrichtungsleitungen von stationären Einrichtungen für ältere Menschen und stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung erhoben. Mittels E‑Survey wurden 24 % (n = 529) aller bayerischen Einrichtungen erreicht.
Ergebnisse und Diskussion
Ungefähr zwei Drittel der Befragten bescheinigen den derzeitigen ordnungsrechtlichen Prüfungen, dass sie ein angemessenes Bild der Pflege zeichnen. Dennoch lehnt die überwiegende Mehrzahl eine Veröffentlichung der Prüfberichte ab. Während die Prüfungen als wertvolle Reflexionsgrundlage für die Einrichtungen selbst bewertet werden, wird gleichzeitig argumentiert, dass die Prüfungen nur Momentaufnahmen sind, die in der Öffentlichkeit fehlgedeutet werden könnten. Kritisiert wird, dass die Prüfberichte für Nutzerinnen/Nutzer nicht verständlich sind. Weiterhin wird angemerkt, dass die Bewertungen der zuständigen Behörde durch die Kompetenz der Prüfenden und deren Blickwinkel geprägt sind und damit die Gefahr besteht, dass nichtvalide Bewertungen in die Öffentlichkeit gelangen.
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