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01.04.2019 | Originalien
Durchführung invasiver ärztlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter
Eine Studie mit Blick auf die Ausbildung
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin
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Hintergrund
Der Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) hat zum Erlernen invasiver, notfallmedizinischer Maßnahmen notwendige Mindestanzahlen definiert. Wir evaluierten, wie oft Auszubildende zum Notfallsanitäter diese Maßnahmen bis zum Ende ihrer Ausbildung durchführten.
Methode
71 Auszubildende zum Notfallsanitäter wurden zu 17 invasiven Maßnahmen befragt. Die Ergebnisse wurden mit den formulierten Mindestanzahlen verglichen. Die Angaben erfolgen als Mittelwerte (Standardabweichungen). Die statistische Analyse wurde mit SOFA (Paton-Simpson and Associates Ltd, USA) durchgeführt.
Ergebnisse
Eine Gesichtsmaskenbeatmung wurde innerklinisch 124,9 (73,9), präklinisch 6,2 (13,4) und in der Rettungsdienstschule 115,2 (89,1) Mal durchgeführt. Die Atemwegssicherung mit extraglottischen Atemwegen wurde innerklinisch 58,6 (49,7), präklinisch 2,7 (4,0) und in der Rettungsdienstschule 93,5 (66,3) Mal durchgeführt. Die Intubation (direkte Laryngoskopie) erfolgte innerklinisch 31,3 (32,8), präklinisch 0,3 (1,3) und in der Rettungsdienstschule 14,9 (15,1) Mal. Die nichtinvasive Beatmung wurde innerklinisch 4,9 (8,7), präklinisch 1,8 (2,6) und in der Rettungsdienstschule 3,2 (4,5) Mal angewendet. Ein intravenöser Zugang wurde innerklinisch 165,8 (116,0) und präklinisch 145,3 (162,8) Mal angelegt. Ein intraossärer Zugang wurde innerklinisch 0,1 (0,3), präklinisch 0,4 (0,7) und in der Rettungsdienstschule 5,8 (6,4) Mal gelegt. Die Nadelthorakostomie wurde innerklinisch 0,1 (0,3), präklinisch 0,01 (0,1) und in der Rettungsdienstschule 8,9 (8,9) Mal durchgeführt. Die Defibrillation wurde innerklinisch 1,7 (3,4), präklinisch 9,1 (11,9) und in der Rettungsdienstschule 172,0 (129,2) Mal durchgeführt. Die Kardioversion wurde innerklinisch 1,5 (3,5), präklinisch 0,2 (0,6) und in der Rettungsdienstschule 14,4 (58,9) Mal durchgeführt. Eine externe Schrittmacheranlage wurde innerklinisch 0,4 (1,4), präklinisch 0,3 (0,7) und in der Rettungsdienstschule 7,8 (7,6) Mal durchgeführt.
Schlussfolgerung
Basierend auf den vom Bundesverband der Ärztlichen Leiter vorgeschlagenen Mindestzahlen kann für die Gesichtsmaskenbeatmung, die Atemwegssicherung mit extraglottischen Atemwegen, die Anlage einer Venenverweilkanüle und die Defibrillation mutmaßlich von einer gewissen Expertise ausgegangen werden. Intubation, nichtinvasive Beatmung, Nadeldekompression, die Anlage eines intraossären Zugangs, die Kardioversion sowie die Schrittmachertherapie wurden im Mittel seltener durchgeführt als zum Erlernen der Maßnahmen gefordert. Für viele invasive Maßnahmen besteht ein deutlicher Bedarf einer gründlicheren Ausbildung.