Die Schweigepflicht dient dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs eines Patienten. Dieser muss sich darauf verlassen können, dass Informationen über seine Krankheit oder seinen Gesundheitszustand vom ärztlichen oder nichtärztlichen Personal nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Nur so kann der Patient das notwendige Vertrauen in die Behandlung aufbauen. Verletzungen der Schweigepflicht können sowohl berufsrechtliche als auch strafrechtliche Folgen auslösen und zugleich zu zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld führen. Jedoch kann unter bestimmten Umständen eine Berechtigung oder sogar Verpflichtung zur Offenbarung bestehen. Eng verbunden mit der Schweigepflicht sind auch das Zeugnisverweigerungsrecht und datenschutzrechtliche Aspekte. Der vorliegende Beitrag stellt die rechtlichen Grundlagen der Schweigepflicht bei der Behandlung von Personen in der Notfall- und Rettungsmedizin dar.