Dieses Kapitel nimmt auf die wesentlichen Änderungen und Erneuerungen, die mit Inkrafttreten der Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-Novelle (2016) (folgend GuKG-Novelle genannt) im Pflegeausbildungsbereich in Österreich erfolgt sind, Bezug. Diese werden einer konkreten Darstellung, Diskussion und teilweise einer kritischen Analyse unterzogen. So wird u.a. beschrieben, dass die Überführung der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildung (folgend GuKP genannt) in den tertiären Bereich (an Fachhochschulen) sicher als Highlight der GuKG-Novelle (2016) zu bezeichnen ist, es jedoch als unzufriedenstellend zu sehen ist, dass der Gesetzgeber Universitäten vom möglichen Angebot von allgemeinen GuKP-Ausbildungen mit der Verleihung der Berufsberechtigung ausgeschlossen hat. Das Bundesland Tirol begegnet dieser gesetzlichen Regelung damit, indem zukünftig die allgemeine GuKP-Ausbildung an einer Fachhochschule (fhg) in Kooperation mit einer Privatuniversität (UMIT) angeboten wird.