Wie oft wird der nicht mit Sonderrechten
1 ausgestattete Arzt in der täglichen Praxis mit Anrufen seiner Patienten konfrontiert, die über akute ggf. lebensbedrohliche Beschwerden klagen und auf einer Behandlung durch den ihnen – zumeist langjährig bekannten – Hausarzt bestehen? Ärzte, die in den vergangenen Jahren in derartigen Fällen ihrem Behandlungsauftrag nachgekommen sind, wurden oftmals nur wenige Monate später mit Schreiben der Staatsanwaltschaft konfrontiert. Die Ärzte hatten – der Notfallsituation geschuldet – auf dem Weg zum Patienten z. T. erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen begangen. Diese sollten nunmehr mit einem Fahrverbot geahndet werden. …