01.10.2011 | Originalarbeit
Der einwilligungsunfähige Patient ohne Bevollmächtigten oder Betreuer in der Akutgeriatrie
Erschienen in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie | Ausgabe 5/2011
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Hintergrund
Ausgestellte Vollmachten und eingerichtete Betreuungen gewinnen für die Behandlung von Patienten im Krankenhaus an Bedeutung. Fehlen diese im Bedarfsfall, werden Krankenhausbehandlung und Entlassung schwieriger. Ziel der Untersuchung war, das Problem erstmals aus Sicht einer akutgeriatrischen Abteilung zu beschreiben und in Bezug auf Verweildauer und Erlössituation zu diskutieren. Zudem wurde versucht, die Zusammenarbeit mit Betreuungsbehörde und dem Amtsgericht zu verbessern, mit dem Ziel, die Dauer bis zur Bestellung eines Betreuers zu beschleunigen.
Material und Methode
Insgesamt wurden 24 konsekutive Patienten, bei denen während des Krankenhausaufenthalts eine Betreuung angeregt wurde, mit 25 konsekutiven Patienten nach der Intervention verglichen.
Ergebnisse
In Bezug auf die Gesamtzahl der behandelten Patienten wurde im Jahr 2008 bei 2,1% und 2009 bei 4,6% eine Betreuung angeregt. Im Vergleich zu allen Patienten waren sie schwerer krank und wurden länger behandelt. Durch die Intervention konnte eine mittlere, nichtsignifikante Verkürzung der Behandlungszeit von 2,8 Tagen erreicht werden. Unabhängige Risikofaktoren für lange Behandlungsdauern waren schwerere Erkrankungen und ein seit Aufnahme späterer Zeitpunkt des Betreuungsantrags. Bei Patienten, die über der oberen Grenzverweildauer nach der Abrechnungssystematik für deutsche Krankenhäuser behandelt wurden, waren der Umzug in ein Pflegeheim nach Entlassung und die Notwendigkeit eines professionellen Betreuers einzig bedeutend für die Länge der Behandlung im Vergleich zu denen, deren Behandlungsdauer unterhalb der oberen Grenzverweildauer lag.
Schlussfolgerungen
Die Ergebnisse belegen, dass im deutschen Abrechnungssystem für Krankenhäuser soziale Problemstellungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Betreuungsverfahren bis zum Bestellen eines professionellen Betreuers dauern für Krankenhauspatienten zu lange. Die Notwendigkeit einer rechtzeitig ausgestellten Vorsorgevollmacht muss in der Bevölkerung mit Nachdruck propagiert werden. Dem Krankenhaus bleibt momentan nur, die Patienten mit fehlender, aber notwendiger Betreuung frühzeitig zu identifizieren und mit den zuständigen Vor-Ort-Behörden in engem Kontakt zu bleiben.
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