01.09.2015 | PflegeAlltag
Datenschutz in der Pflege
Das fremde Geheimnis hüten
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 9/2015
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Pflegende unterliegen der Schweigepflicht. Damit wird das Gebot der Wahrung der Privatsphäre von Patienten und Heimbewohnern rechtlich geschützt. Die Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Schweigepflicht sind erheblich.
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