01.02.2016 | PflegeAktuell
Neues Pflegeberufsgesetz
Bundesregierung beschließt Gesetz
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 2/2016
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
_ Das Bundeskabinett hat am 13. Januar den Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig haben den Entwurf des Pflegeberufsgesetzes anschließend in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden, soll eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung geboten werden, die ein breites Spektrum an Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sollen reformiert und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Der neue Pflegeberuf wird damit zum größten Ausbildungsberuf in Deutschland mit über 133.000 Auszubildenden. Die Finanzierung der dreijährigen Ausbildung wird bundeseinheitlich geregelt. Für Auszubildende ist sie künftig kostenfrei. Außerdem erhalten alle Auszubildende eine angemessene Ausbildungsvergütung. Zudem soll die neue, generalistische Pflegeausbildung auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten. Damit ist ein Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen leichter. Zugleich werden den Pflegekräften damit wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet. …Anzeige