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Open Access 21.02.2025 | Notfall aktuell - Für Sie gelesen

Bildung stärken: Fürther Erklärung für eine starke berufliche Bildung im Rettungsdienst

verfasst von: Klaus Meyer, M.A., Thomas Prescher

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin

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Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.

Einleitung: Bedarf gemeinsamer Willensbildung in der beruflichen Bildung des Rettungsdiensts

Die dreijährige Berufsausbildung zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter (NotSan) st die grundständige berufliche Qualifikation für die eigenverantwortliche Tätigkeit im deutschen Rettungsdienst. Berufsfachschulen unterschiedlicher Trägerschaft erbringen diese Bildungsleistung und unterliegen dabei bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen. Das Berufsgesetz des Bundes und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bieten den rechtlichen Rahmen, die Umsetzung obliegt den Bundesländern. Und bereits hier beginnen aktuell die Herausforderungen. In den Bundesländern sind unterschiedliche Ressorts für die Umsetzung zuständig. Lehrpläne in heterogener Detailtiefe, schulrechtliche Rahmenbedingungen unterschiedlicher Intensität, divergente Umsetzungsphilosophien bundesrechtlicher Vorgaben und ungleiche Finanzierungkonzepte in den Bundesländern erschweren eine homogene Bildungsleistung. Aber auch bei der Umsetzung fehlen einheitliche Qualitätsstandards sowie eine gemeinsame Bildungsvision aller Beteiligten, geschweige denn ein gemeinsamer Konzeptansatz zur Weiterentwicklung der beruflichen Bildung im Rettungsdienst.
Unter dem Eindruck dieser Gegebenheiten und der damit verbundenen Herausforderungen verabschiedeten 26 Experten, darunter die Bildungsakteure unter den Teilnehmern der Fürther Gespräche 2024 sowie weitere Unterstützer aus den Kreisen der Hochschulen, der Verbände und der Träger von Berufsfachschulen, eine gemeinsame Erklärung. Diese skizziert in Eckpunkten eine Vision, wie die berufliche Bildung im Rettungsdienst zukünftig entwickelt werden soll, und unterstreicht den gemeinsamen Willen, an diesem Prozess mitzuarbeiten.

Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung im Rettungsdienst

Im Kontext der beruflichen Bildung ist Qualität ein fundamentales Konzept, das weit über die Lehrinhalte und -methoden hinausgeht. Es erstreckt sich ebenso auf die Organisation, die infrastrukturelle Ausstattung der Bildungseinrichtungen, die Kompetenzen der Lehrenden sowie die Ergebnisse der Bildungsprozesse. Qualität in der beruflichen Bildung bedeutet dabei vor allem, dass die Aus- und Weiterbildung zielgerichtet und an den konkreten Anforderungen der Arbeitswelt im Rettungsdienst orientiert ist [1]. Dies beinhaltet die Definition klarer curricular abgestimmter Kompetenz- und Bildungsziele.
Die abgestimmte Gestaltung von Lehrplänen und Curricula ist entscheidend für die Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung. Diese sollten stets aktuelle Entwicklungen und technologische Trends berücksichtigen sowie die Bedürfnisse der Arbeitswelt widerspiegeln, um eine adäquate Vorbereitung auf die berufliche Praxis zu gewährleisten. Gegenwärtige Berufsfeldanalysen zeigen dabei eine Lücke zwischen den in der Ausbildung zum Notfallsanitäter anvisierten Kompetenzen und der tatsächlichen Einsatzrealität [2]. Für diesen Widerspruch müssen bildungspolitisch getragene Antworten hinsichtlich der Versorgungsstrukturen, der dafür notwendigen Qualifikationslevel und der dafür notwendigen Ausbildungsprogramme gefunden werden, um zum einen eine attraktive und zum anderen eine bedarfsgerechte Aus- und Fortbildung zu gewährleisten [3]. Systemweit wird über die Qualität des Rettungsdiensts sowie der Aus- und Weiterbildung debattiert, aber bisher nicht formuliert, wie diese Qualität genau aussehen soll und mithilfe welcher Akteure und Maßnahmen diese entwickelt werden kann [4]. Berufliche Bildung im Rettungsdienst wirkt hier wie ein Flickenteppich partikularer Interessen.
Die Qualitätssicherung selbst ist eine umfassende Aufgabe, die sowohl auf der Systemebene als auch auf der Anbieterebene stattfindet. Auf der Systemebene werden nationale Ausbildungsstandards normalerweise durch Institutionen wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) entwickelt, das ebenfalls eine zentrale Rolle in der Festlegung von Qualitätsstandards und -indikatoren spielt. Leider fehlt für die Notfallsanitäterausbildung eine solche Institution, da das Berufsbildungsgesetz in diesem Berufsfeld keine Anwendung findet (NotSanG § 29). Es braucht hier für die berufliche Bildung im Rettungsdienst eine institutionelle Bündelung von Informationen, Expertisen, Initiativen, Austausch und bildungspolitischen Empfehlungen und Leitlinien [5]. Eine Unterstützung durch politische, administrative und gesetzgeberische Stakeholder wäre hier wünschenswert. Die originäre Selbstverwaltung in der Funktion der Berufskammern (vgl. IHK, HWK) fehlt.
Auf der Anbieterebene fehlen damit für die betrieblichen Ausbildungspläne und Lehrinhalte mit den Qualitätsanforderungen entsprechende Regelungen, die bundeseinheitlich gelten. Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund der Attraktivität der beruflichen Bildung im Rettungsdienst als wichtig und ist gemäß BiBB [6] zu stärken. Die berufliche Befähigung der Rettungsdienstmitarbeiter in einem modular gestuften Aus- und Weiterbildungssystems kann dabei als entscheidende Ressource in der Wettbewerbsfähigkeit und patientensicheren Notfallversorgung in einem sich in einer Schieflage befindlichen Gesundheits- und Notfallversorgungssystem angesehen werden.
Als oberstes Qualitätsziel in der Berufsbildung im Rettungsdienst kann in Anlehnung an den § 1 Abs. 3 des BBiG die „berufliche Handlungsfähigkeit“ gesehen werden. Diese definiert sich über die Fähigkeit, qualifizierte berufliche Tätigkeiten in einer sich wandelnden Arbeitswelt auszuüben, und bildet das Maß, an dem die Effektivität der beruflichen Bildung gemessen wird. Handlungsfähigkeit orientiert sich dabei aber auch an gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungen, indem das rettungsdienstliche Fachpersonal adäquat auf veränderte Versorgungsbedarfe und Notfallsituationen vorbereitet wird. Dazu sind der Rettungsdienst und die Qualifizierung der Mitarbeiter als Teil einer umfassenden Gesundheitsversorgung zu denken, wie Dahlmann et al. [7] mit Blick auf die Versorgungsebenen innerhalb des Gesundheitssystems und deren Verfügbarkeit aufzeigen. Das gesundheitliche Versorgungsbild ist demnach durch Multimorbidität einer stark alternden Bevölkerung in Kombination mit Einsamkeit, psychosozialen Problemlagen, Überforderung und fehlender Gesundheitssystemkompetenz geprägt, worin die Ursachen für eine Zunahme von rettungsdienstlichen Versorgungsleistungen mit sogenannten Bagatell- bzw. Fehleinsätzen gesehen werden [8]. Relational bezieht sich dies aber nicht nur auf eine veränderte Patientenklientel, sondern auf fehlende rettungsdienstliche Strukturen der Patientenversorgung sowie auf beschränkte Versorgungsstrukturen durch Triage im klinischen Bereich und eine Terminvergabe bei chronischer Terminknappheit im ambulanten Bereich. Die Notfallversorgung wird innerhalb des Gesundheitssystems als einzige Versorgungsleistung beschrieben, die nicht begrenzt ist und durch jeden Patienten per Telefon unmittelbar erreichbar ist. „Bei Nichterreichbarkeit der ‚adäquaten‘ Versorgungsform eröffnet ein Notruf somit die Chance auf eine notfallmedizinische Versorgung (…)“ [7] und „formuliert“ damit den Bedarf für eine angepasste und dem Versorgungsbedarf gerecht werdende Qualifizierung und Qualifikationserhalt.

Bildungspolitische Herausforderungen und Entwicklungsnotwendigkeiten für die Notfallsanitäterausbildung in Deutschland

Die Notfallsanitäterausbildung in Deutschland steht daher vor signifikanten Herausforderungen [9]. Mit der Einführung des Notfallsanitäters als neues Berufsbild im Jahr 2014 ergaben sich für die Bildungseinrichtungen wesentliche Veränderungsprozesse. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) hat zwar inhaltliche Anforderungen an die Ausbildung und deren Durchführung formuliert, wie jedoch die bundesweite Umsetzung und die Erfahrungen mit der curricularen Umsetzung in den Bundesländern aussehen, ist ungeklärt, nicht evaluiert und völlig intransparent.
Die Berufsfachschulen müssen diese Anforderungen nun bewältigen, während sie gleichzeitig mit unterschiedlichen Standard Operating Procedures (SOP) bzw. Standardarbeitsanweisungen (SAA) in den jeweiligen Bundesländern oder sogar auf der Ebene der einzelnen Rettungsdienstbereiche konfrontiert sind. Diese Divergenz führt zu einer Vielfalt in den Ausbildungsstandards und -methoden, was die Vergleichbarkeit der Qualifikationen und die Fachkräftemobilität erschwert sowie zu Unsicherheiten sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Auszubildenden führt.
Darüber hinaus gibt es Diskussionen zwischen den berufsständischen Vertretern der Ärzte und des Rettungsdiensts über die Kompetenzen der Notfallsanitäter, insbesondere bezüglich der eigenverantwortlichen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen. Diese Diskussionen unterstreichen die Notwendigkeit einer klar definierten und konsistenten Ausbildungsstruktur, um den Anforderungen des Berufsfelds gerecht zu werden und eine qualitativ hochwertige fallabschließende Patientenversorgung sicherzustellen.
Angesichts dieser Problematik sind die Schaffung und Abstimmung von einheitlichen Regelungen dringend erforderlich. Eine gemeinsame Interessenvertretung für die berufliche Bildung im Rettungsdienst würde nicht nur zu einer Standardisierung der Ausbildungsqualität führen, sondern auch die Anerkennung und Professionalisierung des Berufsbilds der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Deutschland und im europäischen Vergleich vorantreiben.

Die Fürther Erklärung für eine starke berufliche Bildung im Rettungsdienst

Zukunft muss jetzt gestaltet werden
Die Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung im Rettungsdienst werden durch den Gesetzgeber vorgegeben und durch die zuständigen Behörden ausgestaltet. Berufliche Bildung im Rettungsdienst wird im Rahmen der schulischen Bildung durch die (Berufsfach‑)Schulen für Notfallsanitäter, im Rahmen der praktischen Ausbildung durch Rettungswachen und Krankenhäuser sowie im Rahmen der akademischen Bildung durch Hochschulen realisiert und repräsentiert. Eine gemeinsame und organisierte Interessensvertretung der Bildungsakteure existiert in Deutschland aktuell nicht.
Aus diesem Grund verabschiedeten Vertreter von (Berufsfach‑)Schulen und Hochschulen im Rahmen der Fürther Gespräche 2024 die folgende Erklärung:
Berufliche Bildung im Rettungsdienst braucht Vertretung
gegenüber allen an der beruflichen Bildung beteiligten Akteuren, insbesondere dem Gesetzgeber und den Exekutivorganen. Diese benötigen wiederum zentrale Ansprechpartner bei bildungsfachlichen oder bildungspolitischen Fragestellungen im Rahmen der Gesetzgebung oder zur konkreten curricularen Umsetzung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Daher erklären die Unterzeichner, innerhalb eines Jahres gemeinsam Rahmenbedingungen für eine bildungsfachliche und bildungspolitische Interessenvertretung zu erarbeiten und eine geeignete Struktur zu installieren. Die Beteiligung soll für alle an der beruflichen Bildung beteiligten Institutionen und natürlichen Personen möglich sein, insbesondere (Berufsfach‑)Schulen, Hochschulen, Lehrkräfte und Praxisanleiter.
Berufliche Bildung im Rettungsdienst braucht Leitlinien,
um den Beteiligten Orientierung für eine erfolgreiche Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Dazu müssen Rahmenbedingungen und Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche berufliche Bildung anhand verfügbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Qualitätsstandards definiert und in einer Bildungsleitlinie festgeschrieben werden.
Berufliche Bildung im Rettungsdienst braucht Berufs- und Bildungswissenschaft
als Grundlage für politische Entscheidungen und zur Beantwortung didaktischer Fragestellungen. Dazu muss gezielt Forschung angestoßen und unterstützt werden. Als wissenschaftliche Plattform soll ein Kongress für berufliche Bildung etabliert werden.
Berufliche Bildung im Rettungsdienst braucht Entwicklung,
um den Anforderungen einer sich verändernden und dynamischen Gesellschaft gerecht werden zu können. Erfolgreiche Entwicklung ist ein aktiver, kein reaktiver Prozess. Dazu gilt es eine Bildungsvision zu formulieren, wie berufliche Bildung im deutschen Rettungsdienst gestaltet und an den sich veränderten Anforderungen des Berufsfeldes und der Gesellschaft ausgerichtet werden kann. Es bedarf aber auch der Entwicklung der beteiligten Organisationen und Personen. Lehrkräften, Schulleitungen, Hochschullehrern und Praxisanleitern, aber auch Führungskräften im Rettungsdienst soll ein hochwertiges Angebot von Fort- und Weiterbildung zu Didaktik und Leadership zur Verfügung gestellt werden. Internationaler Austausch und eine länderübergreifende Fachkräftemobilität sind in einer globalisierten Gesellschaft unabdingbar.“
Fürth, im Mai 2024
In den kommenden Monaten arbeiten die Unterzeichner (Infobox) an der Umsetzung der in der Erklärung vereinbarten Eckpunkte. Die Ergebnisse sollen auf dem 1. Kongress für berufliche Bildung im Rettungsdienst am 27. und 28. März 2025 in Fürth dem Fachpublikum vorgestellt werden. „Es ist an der Zeit, die berufliche Bildung im Rettungsdienst proaktiv mitzugestalten und den reaktiven Prozess der vergangenen Jahre zu überwinden“, sind sich die Autoren Klaus Meyer und Thomas Prescher einig.
Infobox Unterzeichner der Fürther Erklärung
Klaus Meyer, M.A.
Geschäftsführer und Direktor, Institut für notfallmedizinische Bildung und Vorsitzender des Vorstands, Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Fürth e. V.
Prof. Dr. habil. Thomas Prescher Fachbereichsleiter Pädagogik, Institut für notfallmedizinische Bildung und Professur für Didaktik in den Gesundheitsberufen, FH Münster
Prof. Dr. Dr. Alex Lechleuthner
Vorsitzender, Bundesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst Deutschland e. V. und Institut für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr, TH Köln
Dr. rer. medic. Henning Sander, M.Sc.
Schulleiter, RKiSH-Akademie
Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH, Heide
Dominik Hahnen, M.Ed.
Schulleiter, Malteser Bildungszentrum Euregio, Aachen
Stefanie Gonschorek
Zweite Vorsitzende, DGRe Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften e. V., Aachen
Kersten Enke, Dipl.-Ghl.
Leiter der Johanniter-Akademie Niedersachen/Bremen, Hannover
Prof. Dr. habil. Clemens Werkmeister
Präsident der SRH Wilhelm Löhe Hochschule Fürth
Prof. Dr.-Ing. Sascha Müller-Feuerstein
Wissenschaftlicher Direktor, Institut für notfallmedizinische Bildung und Präsident der Hochschule Ansbach
Dr. Philipp Dahlmann
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften, Technische Hochschule Deggendorf
Sebastian Habicht, B.A., MBA
Fachbereichsleiter Rettungswesen, Institut für notfallmedizinische Bildung u. Bereichsleiter Bildung, Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Fürth e. V.
Helge Regener, EMBA, MME
Geschäftsführer, SIRMED Schweizer Institut für Rettungsmedizin AG, Nottwil (CH)
Johannes Gottschalk
Referatsleiter Bildung, Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Regensburg
Claus Kemp
Bezirksgeschäftsführer, Malteser Hilfsdienst gGmbH Bildungszentrum HRS, Wetzlar
Marc Lechner, M.A.
Fachbereichsleiter, Abteilung Rettungsdienst, Fachbereich Landrettung, Forschung und Entwicklung, BRK Landesgeschäftsstelle München
Prof. Dr. Sebastian Koch
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachbereich Gesundheit und Pflege
Andre Gerke, M.A.
Schulleiter, DRK Rettungsdienst Mittelhessen
Christoph Tögel, B.A.
Stv. Schulleiter, DRK Rettungsdienst Mittelhessen
Eugen Latka, M.Sc.
Verbandsdirektor im Gesundheitsdienst, Fachbereichsleiter Medizin und Rettungswesen und Schulleiter der Rettungsdienstschulen, Studieninstitut Westfalen-Lippe
Frank Flake
2. Vorsitzender, Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD), Lübeck
Mirjam Schmidt, M.A.
Geschäftsführerin und Direktorin, Institut für notfallmedizinische Bildung und Leitung Bildungszentrum am Klinikum Fürth
Prof. Dr. Klaus Runggaldier
Dekan Fakultät Gesundheitswissenschaften
MSH Medical School Hamburg
Prof. Dr. Gordon Heringshausen, M.A.
Professur für Gesundheitswissenschaften, Akkon Hochschule für Humanwissenschaften, Berlin
Prof. Dr. PhDr. Christoph Redelsteiner, M.Sc.
Studiengangsleiter Master Soziale Arbeit
Fachhochschule St. Pölten (A)
Prof. Dr. Sascha Bechmann, M.A., MHBA, MHMM
Fliedner Fachhochschule, Düsseldorf
Prof. Dr. rer. pol. Christopher Niehues
Fachbereich Gesundheit, FH Münster

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

K. Meyer und T. Prescher geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen. Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.

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Literatur
2.
Zurück zum Zitat Sauerbier T, Koch S (2021) Zur Durchführung invasiver heilkundlicher Maßnahmen: Eine retrospektive Studie im RD. Rettungsdienst 44(1):26 Sauerbier T, Koch S (2021) Zur Durchführung invasiver heilkundlicher Maßnahmen: Eine retrospektive Studie im RD. Rettungsdienst 44(1):26
3.
Zurück zum Zitat Lester M, Koch S (2022) Die Ausbildung zum Notfallsanitäter in Deutschland – Eine bundesweite Studie zur Zufriedenheit im Ausbildungsprozess der Notfallsanitäter. Lehren Lern Den Gesundheitsberufen 7:73–81 Lester M, Koch S (2022) Die Ausbildung zum Notfallsanitäter in Deutschland – Eine bundesweite Studie zur Zufriedenheit im Ausbildungsprozess der Notfallsanitäter. Lehren Lern Den Gesundheitsberufen 7:73–81
4.
Zurück zum Zitat Fischer M, Ziegler M, Gaylor C, Kohl M, Kretschmer S, Reimann D, Barkholz S (2014) Ein Rahmenkonzept für die Erfassung und Entwicklung von Berufsbildungsqualität. In: Fischer M (Hrsg) Qualität in der Berufsausbildung – Anspruch und Wirklichkeit. wbv, Bielefeld, S 147–174 Fischer M, Ziegler M, Gaylor C, Kohl M, Kretschmer S, Reimann D, Barkholz S (2014) Ein Rahmenkonzept für die Erfassung und Entwicklung von Berufsbildungsqualität. In: Fischer M (Hrsg) Qualität in der Berufsausbildung – Anspruch und Wirklichkeit. wbv, Bielefeld, S 147–174
9.
Zurück zum Zitat Kemp C, Bischoni R, Hahnen D (2020) Fünf Jahre Notfallsanitäterausbildung aus Sicht der Schulen. Erfahrungen, Erwartungen und Perspektiven der Rettungsdienstschulen hinsichtlich des neuen Berufsbilds. Notfall Rettungsmed 23:319–324CrossRef Kemp C, Bischoni R, Hahnen D (2020) Fünf Jahre Notfallsanitäterausbildung aus Sicht der Schulen. Erfahrungen, Erwartungen und Perspektiven der Rettungsdienstschulen hinsichtlich des neuen Berufsbilds. Notfall Rettungsmed 23:319–324CrossRef
Metadaten
Titel
Bildung stärken: Fürther Erklärung für eine starke berufliche Bildung im Rettungsdienst
verfasst von
Klaus Meyer, M.A.
Thomas Prescher
Publikationsdatum
21.02.2025
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-025-01481-z