01.06.2003 | Medizinrecht
Beurteilung von Gewahrsams- und Haftfähigkeit
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 4/2003
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
Der Begriff der Haftfähigkeit ist nicht einheitlich definiert. Von der Haftfähigkeit wird immer dann gesprochen, wenn es um die Notwendigkeit geht, dass der Gesundheitszustand eines—möglicherweise: zukünftigen—Gefangenen begutachtet werden soll. Ob es sich dabei um einen Strafgefangenen, einen Untersuchungsgefangenen oder einen Verurteilten handelt, der die Strafe antreten soll, wird beim Begriff der Haftfähigkeit allgemein nicht unterschieden. Auch bei vorläufig auf der Basis des Polizeigesetzes festgenommenen Personen, bei denen von der Polizei die Gewahrsamsfähigkeit zu prüfen ist, wird der Begriff der Haftfähigkeit verwendet. …Anzeige